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Die Unterlassunsgerklärung aus dem Satzbaukasten

Da war er wieder – der Anrufer, der nicht Mandant sein wollte. Der, der nach eigener Aussage bereits ein halbes Dutzend Kollegen abtelefoniert hatte. Der der während der ersten Minuten des Telefonats bereits die Abmahnung per Mail geschickt hatte, oder aber sogar schon vorab und damit seinen Anruf ankündigte, damit der Anwalt auch vorbereitet und qualifiziert antworten kann.

Der Anrufer ließ sich zu den Gefahren von urheberrechtlichen Abmahnungen beraten und wusste auf Grund der vorherigen Telefonate mit Kollegen bereist bescheid und hatte so auch schon eine modifizierte Unterlassungserklärung zusammen gebastelt, in welche er die Tipps und Formulierungen einer ganzen Reihe von Fachleuten eingearbeitet hatte.

Er bräuchte jetzt nur noch jemanden, der die Unterlassungserklärung aus dem Satzbaukasten einmal durchsehen wollte, um damit dann die Haftung zu übernehmen, dann würde er die selber abschicken. Das Geld für einen Anwalt wolle er sich sparen, schließlich sei der Abgemahnte sein Vater und der war immerhin Dr.-Ing. und damit ja wohl eine Nummer zu groß für so eine Abmahnkanzlei.

Die würden sich ja nur die angeblich schwächeren Aspiranten aussuchen und nicht bei einem solchen Schriftsatz eines Dr.-Ing. auch noch versuchen wollen, den Schadensersatz einzuklagen.

Naja er hat es dann wohl noch bei einem anderen Kollegen versuchen wollen ….

Ich hoffe er hat keinen gefunden, der aufgrund von schönen Worten und er In-Aussichtstellung von vermeintlichen Folgeaufträgen mal eben über die Unterlassungserklärung drüber geguckt hat um sie bei Bedarf abzuändern.

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