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Abmahnung der Kanzlei Fareds für Malibu Media LLC wegen des Films:”Alone Is A Dream Left Behind”

Die Hamburger Kanzlei  FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfolgt wieder einmal
Urheberrechtsverletzungen für die Firma Malibu Media LLC. Betroffen ist aktuell
das Filmwerk: „Alone Is A Dream Left Behind„.

Den betroffenen Internetnutzern wird von der angeblichen Rechteinhaberin
vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk nach einem illegalen
Download von einem Filesharingnetzwerk Dritten durch einen Upload öffentlich
zugänglich gemacht zu haben.

Die Kanzlei  FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  verlangt innerhalb einer sehr kurzen Frist die Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem Abmahnschreiben bereits
vorgefertigt beigefügt wird. Darüber hinaus fordern sie, als
Vergleichsvorschlag formuliert, die Zahlung eines pauschalierten
Schadensersatzes von in
Höhe von 735,00 € gefordert.

Aber
wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei  FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :


  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei  FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.

·     Unterschreiben
Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 735,00
verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

·     Aufgrund
der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der
Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.

·     Trotz
der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung.

·     Prüfen
Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden
ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter,
Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst
begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht
werden.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax. Wenn  Sie mir auch
eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und unkomplizierter wäre es
noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung
bereits vorab eingescannt per Email,  per
Fax oder per Post.

 

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