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WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat harte Nächte mit der Bravo Hits 83

So wie hier angenommen haben sich die bekannten Abmahnkanzleien sehr schnell mit der
neuen Gesetzeslage arrangiert. Nach der Kanzlei
Waldorf Frommer
Rechtsanwälte,
über die ich
hier und hier berichtet
habe und die Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
, nimmt auch die Frankfurter Kanzlei
WeSaveYourCopyrights
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
das
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken zum Anlass neu berechneten
Schadensersatz zu verlangen. In den aktuellen Abmahnungen
für die zooland
Music GmbH
werden nunmehr in Summe lediglich 450,00 € verlangt.

Abgemahnt
wird angebliches Filesharing an den Musikwerk: „Komodo (Hard Nights) (Interpret:
R.I.O. Feat. U-Jean
)“ auf dem Musiksampler Bravo Hits 83 (Erscheinungsdatum: 04. Oktober 2013)

Genau wie
von mir schon
vermutet werden die fallenden Rechtsanwaltsgebühren
auch von der Kanzlei WeSaveYourCopyrights
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
durch erhöhten Schadensersatz aufgefangen.

 

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
macht dabei einen Schadensersatz in Höhe von 300,00
€ 
 und Rechtsanwaltskosten, in Höhe von 150,00 € 
geltend.

Ähnlich wie die Hamburger Kanzlei
Sasse & Partner Rechtsanwälte
sieht die Kanzlei  WeSaveYourCopyrights
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
die Ansetzung eines Streitwertes von
1.000,00€ im Hinblick auf den neuen § 97a Abs. 2 S.4 UrhG als unbillig an, da
ja ein ganzer Sampler angeboten worden wäre und als überdurchschnittlicher
Urheberrechtsverstoß gewertet werden müsse.

Auf die Gefahr von Sammelabmahnungen an Samplern hatte ich schon hier hingewiesen.

Meiner
Auffassung nach hinkt diese Argumentation jedoch genau an dem Punkt, denn von
der Kanzlei WeSaveYourCopyrights
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
wird nicht das Filesharing an dem gesamten Musiksampler
namens „Bravo Hits Vol 83“ abgemahnt,
sondern nur der eine konkrete  Titel R.I.O. Feat. U-Jean – Komodo (Hard Nights)
. Die mit der konkreten Abmahnung geltend gemachte angebliche Verletzung der
Verwertungs- und Nutzungsrechte bezieht sich somit nur auf ein Musikwerk aus
dieser Datei.

Aber dennoch
wird die „Bereitschaft“ zur Ansetzung eines Streitwertes in Höhe von
1.000,00 € signalisiert. Daher wird neben der Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung von den Anschlussinhabern ein Abgeltungsbetrag in Höhe
von 450,00 € gefordert.

 

Aber wie
bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:

 
·        
Setzen Sie
sich nicht selbst mit der WeSaveYourCopyrights
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
in Verbindung! Jede noch so unbedachte
Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

·        
Unterschreiben
Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 450,00 € verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben.

·        
Aufgrund der
gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung
der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.

·        
Trotz der
zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung.

·        
Prüfen Sie,
ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist
– ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber
selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der Forderung
erreicht werden.

 
Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

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