Und die Kanzlei BaumgartenBrandt
Rechtsanwälte räumt weiter seine Lager oder den Keller auf. Aktuell werden im
Auftrag der MFA+ Filmdistribution e. K. Abmahnungen
bezüglich angeblicher Urheberrechtsverstöße mittels Filesharing des Filmwerkes
„Mary and Max„.
Abgemahnt
wird tatsächlich eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung aus dem Jahre 2010. Dies ist deshalb interessant, da
man davon ausgehen kann, dass die
Kanzlei BaumgartenBrandt
Rechtsanwälte, damals noch in anderer Konstellation, bereits im Jahre 2010
Kenntnis von den Anschlussinhaberdaten hatte. Die bedeutet in letzter
Konsequenz, dass die geltend gemachten Forderungen mit Ablauf dieses Jahres,
also am 31.12.2013, verjähren.
wird tatsächlich eine vermeintliche Urheberrechtsverletzung aus dem Jahre 2010. Dies ist deshalb interessant, da
man davon ausgehen kann, dass die
Kanzlei BaumgartenBrandt
Rechtsanwälte, damals noch in anderer Konstellation, bereits im Jahre 2010
Kenntnis von den Anschlussinhaberdaten hatte. Die bedeutet in letzter
Konsequenz, dass die geltend gemachten Forderungen mit Ablauf dieses Jahres,
also am 31.12.2013, verjähren.
Aufgrund
eines vermeintlichen öffentlichen Zugänglichmachens des Filmwerkes „Mary & Max – oder: Schrumpfen Schafe,
wenn es regnet?“, wie der Film korrekt heißt, über eine Tauschbörse wird in dem
Abmahnschreiben der Kanzlei BaumgartenBrandt
Rechtsanwälte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung
eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 765,00€ gefordert.
eines vermeintlichen öffentlichen Zugänglichmachens des Filmwerkes „Mary & Max – oder: Schrumpfen Schafe,
wenn es regnet?“, wie der Film korrekt heißt, über eine Tauschbörse wird in dem
Abmahnschreiben der Kanzlei BaumgartenBrandt
Rechtsanwälte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Zahlung
eines pauschalen Abgeltungsbetrages in Höhe von 765,00€ gefordert.
Die
Kostenforderung enthält Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00 € nach einem Streitwert in Höhe von 1.550,00€, wobei
entsprechend der neuen Gesetzlage für den Unterlassungsanspruch ein
Gegenstandswert von 1.000,00€ angesetzt wird. Daneben werden pauschal 550,00
€ als Schadensersatz gefordert. Diese erhöhen nach Ansicht der Kanzlei BaumgartenBrandt
Rechtsanwälte den Streitwert und ermöglich so zwei Gebührensprünge für die
Rechtsanwaltskosten.
Kostenforderung enthält Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00 € nach einem Streitwert in Höhe von 1.550,00€, wobei
entsprechend der neuen Gesetzlage für den Unterlassungsanspruch ein
Gegenstandswert von 1.000,00€ angesetzt wird. Daneben werden pauschal 550,00
€ als Schadensersatz gefordert. Diese erhöhen nach Ansicht der Kanzlei BaumgartenBrandt
Rechtsanwälte den Streitwert und ermöglich so zwei Gebührensprünge für die
Rechtsanwaltskosten.
Immerhin
nimmt die Kanzlei BaumgartenBrandt
Rechtsanwälte, bei der Ansetzung des Streitwertes für den
Unterlassungsanspruch die vom neuen § 97a UrhG festgesetzten 1.000,00 € an und
verzichtet auf die Einrede der Unbilligkeit nach dem § 97a Abs. 2 S.4 UrhG, wie
dies andere Kollegen, wie etwa die Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH oder die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte machen.
nimmt die Kanzlei BaumgartenBrandt
Rechtsanwälte, bei der Ansetzung des Streitwertes für den
Unterlassungsanspruch die vom neuen § 97a UrhG festgesetzten 1.000,00 € an und
verzichtet auf die Einrede der Unbilligkeit nach dem § 97a Abs. 2 S.4 UrhG, wie
dies andere Kollegen, wie etwa die Kanzlei WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH oder die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte machen.
Der
geforderte Schadensersatz, sowie die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist nach
meiner Auffassung nach jedoch als unangemessen hoch anzusehen, deshalb ist wie
bisher auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei BaumgartenBrandt Rechtsanwälte festzuhalten:
geforderte Schadensersatz, sowie die Höhe der Rechtsanwaltsgebühren ist nach
meiner Auffassung nach jedoch als unangemessen hoch anzusehen, deshalb ist wie
bisher auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei BaumgartenBrandt Rechtsanwälte festzuhalten:
•
Setzen Sie
sich nicht selbst mit der Kanzlei BaumgartenBrandt
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen.
Setzen Sie
sich nicht selbst mit der Kanzlei BaumgartenBrandt
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen.
•
Unterschreiben
Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 765,00 € verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben.
Unterschreiben
Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 765,00 € verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben.
•
Aufgrund der
gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung
der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
Aufgrund der
gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung
der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
•
Trotz der
zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung.
Trotz der
zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung.
•
Prüfen Sie,
ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist
– ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber
selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der Forderung
erreicht werden.
Prüfen Sie,
ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist
– ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber
selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der Forderung
erreicht werden.
Ich biete
Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.
Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post.