Gestern in der Post hatte ich das Belegexemplar des IT-Rechtsberaters und zwar die Ausgabe 11/2013.
Die Ausgabe hatte ich zwar schon, aber so eine Belegexemplar ist ja dann doch was besonderes. Und wenn es gar das erste ist, dann mal erst Recht.
Der IT-Rechtsberater hat meinen Artikel Nachbetrachtung: 3. IT-Rechtstag NRW in Köln am 09.09.2013 in der mehrheitsfähigen Variante abgedruckt:
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3. NRW IT-Rechtstag
3. NRW IT-Rechtstag
Am 9.9.2013 fand in Köln der 3. NRW IT-Rechtstag statt. Nach
kurzen Begrüßungen durch RAin Dr.
Christiane Bierekoven (Geschäftsführender Ausschuss der davit) und RA Dr. Marcus Werner (Vorstand KAV)
brachte RiLG Dirk Büch (z.Z.
wissenschaftlicher Mitarbeiter beim I. Zivilsenat des BGH) das Auditorium auf
den aktuellen Stand der Rechtsprechung des BGH zum IT-Recht. Der Vortrag begann
mit dem Thema Filesharing und Filehosting und führte über Adwords-Werbung, Internetvideorecorder
und Haftung Dritter zur Schutzfähigkeit von Software. Es schloss sich ein
kurzer Beitrag RA Prof. Dr. Ulrich
Luckhaus‘ über die neuen Top Level Domains an.
kurzen Begrüßungen durch RAin Dr.
Christiane Bierekoven (Geschäftsführender Ausschuss der davit) und RA Dr. Marcus Werner (Vorstand KAV)
brachte RiLG Dirk Büch (z.Z.
wissenschaftlicher Mitarbeiter beim I. Zivilsenat des BGH) das Auditorium auf
den aktuellen Stand der Rechtsprechung des BGH zum IT-Recht. Der Vortrag begann
mit dem Thema Filesharing und Filehosting und führte über Adwords-Werbung, Internetvideorecorder
und Haftung Dritter zur Schutzfähigkeit von Software. Es schloss sich ein
kurzer Beitrag RA Prof. Dr. Ulrich
Luckhaus‘ über die neuen Top Level Domains an.
RiOLG Ralf Neugebauer
präsentierte die aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zum Kennzeichen-, Urheber-
und Wettbewerbsrecht, nicht ohne auf die abweichenden Meinungen zum OLG Köln insb.
zum Filesharing hinzuweisen. Anschließend beschäftigte sich RA Dr. Carsten Intveen mit dem Thema „Digitales
Ableben – Der Tod auf Facebook und Nachlassverwaltung 2.0“, das auch schon auf
dem Deutschen Anwaltstag im Juni in Düsseldorf großen Raum einnahm. Das Referat
orientierte sich an der Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum digitalen
Nachlass. Zum Abschluss gab RA Dr.
Carsten Föhlisch (Bereichsleiter Audit & Legal der Trusted Shops GmbH)
einen komprimierten Überblick über das Recht im Onlinehandel im Allgemeinen,
aktuelle und zukünftige Entwicklungen wie z.B. die europäische
Verbraucherrechterichtlinie, die zum 14.6.2014 in Deutschland umgesetzt wird.
präsentierte die aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zum Kennzeichen-, Urheber-
und Wettbewerbsrecht, nicht ohne auf die abweichenden Meinungen zum OLG Köln insb.
zum Filesharing hinzuweisen. Anschließend beschäftigte sich RA Dr. Carsten Intveen mit dem Thema „Digitales
Ableben – Der Tod auf Facebook und Nachlassverwaltung 2.0“, das auch schon auf
dem Deutschen Anwaltstag im Juni in Düsseldorf großen Raum einnahm. Das Referat
orientierte sich an der Stellungnahme des Deutschen Anwaltvereins zum digitalen
Nachlass. Zum Abschluss gab RA Dr.
Carsten Föhlisch (Bereichsleiter Audit & Legal der Trusted Shops GmbH)
einen komprimierten Überblick über das Recht im Onlinehandel im Allgemeinen,
aktuelle und zukünftige Entwicklungen wie z.B. die europäische
Verbraucherrechterichtlinie, die zum 14.6.2014 in Deutschland umgesetzt wird.
Die gelungene Veranstaltungsreihe wird mit dem 4.
NRW IT-Rechtstag am 8.9.2014 fortgesetzt.
NRW IT-Rechtstag am 8.9.2014 fortgesetzt.
RA
Jan H. Gerth, Oerlinghausen
Ein bisschen stolz darf man ja mal sein, oder?!