Die Kanzlei Schulenberg &
Schenk Rechtsanwälte mahnt für die Bolu
GmbH, dahinter verbirgt sich der bekannte Herr Uwe Boll, angebliches
Filesharing an dem Film „Bailout“ . Interessant ist, dass eine Pressemitteilung davon spricht dass der Film eine Namensänderung von Bailout: Age of Greed zu Assault on Wallstreet erfahren haben soll. Demnach gibt es den abgemahnten Film nicht mehr. Interessant
ist auch, dass die DVD des Films (Filmstart: 27. September 2013) in Deutschland von den Firmen Splendid Film / WVG Medien vertrieben
wird, und diese Firmen bei der Verfolgung von angeblichen
Urheberrechtsverletzungen von der Kanzlei Sasse
und Partner vertreten werden.
Die Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte fordert 950,00 € für die illegale
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Bailout: Age of Greed / Assault on Wallstreet “ des Regisseurs Dr. Uwe
Boll in Filesharing-Netzwerken.
Der Gegenstandswert für den Unterlassungsanspruch wird, wie vom Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken gefordert, auf 1.000,00 € angesetzt.
Dazu kommen bei der Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte noch
die umfangreiche Berechnung der Kosten für den Auskunfts- und
Gestattungsanspruch in Höhe von 88,35 €,
und dem Lizenzschaden in Höhe von 900,00 €. Aus dem Wert in Höhe von 1.988,35 € errechnen sich
Rechtsanwaltskosten in Höhe von 215,00 €, so dass sich die
Gesamtforderung der Kanzlei Schulenberg & Schenk
Rechtsanwälte auf 1.203,35 €
beläuft.
Abgeltung aller Ansprüche und im Interesse einer schnellen und
unproblematischen Erledigung der Angelegenheit wird dann aber nur ein
pauschaler Schadensersatz in Höhe von 950,00
€ gefordert.
Meiner Meinung nach zu Unrecht, da der geltend gemachte Schadensersatz keinen
Aufwendungsersatz nach dem neuen
Maßgabe für die Rechtsanwaltsgebühren herangezogen werden dürfen. Diese würden
dann nur in Höhe von 124,00 € anfallen.
& Schenk Rechtsanwälte liefert auf Seite 3 der Abmahnung eine
Tabelle mit welcher die Kostenaufstellung nachvollzogen werden kann:
Lizenzschaden Filmwerk (Bailout2):
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900,00 €
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Sicherungs- und Gestattungsverfahren, Gerichtskosten (LG Köln,
Geschäftsnummer 224 O 104/13)
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Verauslagte Kosten für Sicherungs- und Gestattungsverfahren
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400,00 €
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Anteilige Gerichtskosten (1/10)
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40,00 €
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Anwaltskosten für das Gestattungsverfahren nach § 101 Abs. 9 UrhG bei dem
LG Köln (Gegenstandwert: 5.000,00 €/§ 30 Abs. 2 KostO)
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393,30 €
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Anteilige Anwaltskosten für das Gestattungsverfahren nach § 101 Abs. 9
UrhG (Gegenstandwert: 5.000,00 €/§ 30 Abs. 2 KostO)
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39,33 €
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Anteilige Auslagenpauschale für das Gestattungsverfahren nach § 101 Abs.
9 UrhG
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2,00 €
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Kosten Providerauskunft der 1 &1 Internet AG
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35,00 €
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Anzahl der insgesamt beantragten IP-Adressen
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10
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Anzahl der auf den Abgemahnten entfallenden IP-Adressen
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1
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Anteilige Kosten für die Providerauskunft (1/10)
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3,50 €
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Anwaltskosten für die Geltendmachung des Auskunftsanspruches gegenüber
dem Provider (Providerkostenrechnung)
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58,50 €
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Anteilige Anwaltskosten für die Geltendmachung des Auskunftsanspruches
gegenüber dem Provider (1/10)
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5,85 €
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Auslagenpauschale für die Geltendmachung des Auskunftsanspruches
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11,70 €
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Anteilige Auslagenpauschale für die Geltendmachung des
Auskunftsanspruches gegenüber dem Provider (1/10)
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1,17 €
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Streitwert der Abmahnung
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1.000,00 €
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Zwischensumme der bisherigen Abmahnkosten
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988,35 €
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Wert (Streitwert + Abmahnkosten)
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1.988,35 €
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Anwaltskosten für die Abmahnung 1,30 Geschäftsgebühr, Nr. 2300 VV, § 13
RVG
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195,00 €
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Pauschale für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen, Nr. 7002 VV
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20,00 €
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GESAMT:
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1.203,35 €
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& Schenk Rechtsanwälte ist neben der Frankfurter Kanzlei Kornmeier
& Partner die einzig mir
bekannte Kanzlei, die eine detaillierte Aufschlüsselung der erforderlichen
Aufwendungen, die geltend gemacht werden beifügt und damit den Anforderungen
des § 97a Absatz 3 Urheberrechtsgesetz
gerecht wird, nach dem Abmahner in
klarer und verständlicher Weise die geltend gemachten Zahlungsansprüche als
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche aufschlüsseln müssen.
oben genannte Berechnung auch nur beispielhaft zu sehen, diese kann in andern
Fällen anders aussehen.