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It Boy – Liebe auf Französisch und nicht auf Bayrisch, Waldorf Frommer mahnt Filesharing am dem Film trotzdem ab

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt für die Universum Film
GmbH
angebliches Filesharing an der französischen romantischen Filmkomödie aus
dem Jahr 2013 „It Boy – Liebe auf Französisch“ (Originaltitel:
20 ans d’écart ) des französischen Regisseurs
David Moreau
ab. 

Die französischen
Medien
schreiben über die Komödie, die es in Deutschland seit dem 04.
Oktober 2013 auf DVD zu erwerben gibt.

Le Figaro meinte, der Film behaupte sich als „unkonventionelle
[…] romantische Komödie abseits der ausgetretenen Pfade
“.

Le Parisien beschrieb den Film als „spritzig“ und „gut geschrieben
von Anfang bis Ende
“.

Das
französische Magazin Première befand zwar, dass die
Geschichte vorhersehbar sei, der Film hebe sich aber dennoch aufgrund seiner
formalen Vorzüge und seiner charmanten Darsteller von anderen Filmen des Genres
ab. „Die üppige Virginie Efira, eine Art belgische Cameron Diaz,“ zeige sich
„genauso sexy wie lustig, während Pierre Niney […] sein angeborenes Talent für
Comedy“ bestätige. „Ihre Chemie“ fülle zudem „die Leinwand aus“
und mache „die
übertriebenen Geflechte des Drehbuchs
“ vergessen.

Die Kanzlei Waldorf
Frommer Rechtsanwälte
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films
It Boy – Liebe auf Französisch “ in Filesharing-Netzwerken.


Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

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