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Die letzten Worte in 2013

Liebe Leserinnen, Mandantinnen und Kolleginnen mit jeweiligen männlichen Entsprechungen,

 
ich möchte mich für ein erfolgreiches, spannendes und ereignisreiches Jahr 2013 bedanken! Meine Arbeit hat mir  in diesem Jahr wieder besonders viel Spaß bereitet.
 
Es war das erfolgreichste Kahr seit Kanzleigründung 1999. Dafür bin ich dankbar.
Ich hoffe, dass auch die Leserinnen dieses Blogs und die Besucherinnen meiner Facebook-Seite mit den dort bereitgestellten Informationen etwas anfangen konnten und sei es nur ein paar vergnügliche Minuten.
 
In diesem Sinne freue ich mich auf ein ebenso ereignisreiches und spannendes Jahr 2014 und wünsche Ihnen allen alles Gute, einen unfallfreien guten Rutsch und einen tollen Start ins neue Jahr!
Jan H. Gerth
IT-Kanzlei Gerth
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Frohe Weihnachten

Ich wünschen meinen Lesern, Mandanten und Kollegen und deren Familien ein frohes Weihnachtsfest und besinnliche Feiertage. 

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LG Köln schlägt für den Verstoß gegen Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung mit festem Vertragsstrafenversprechen eine Vertragsstrafe von 500,00 € vor

Da ich heute für meinen Termin bei der 28. Kammer des Landgerichts Köln ein wenig zu früh anwesend war, nutze ich die Chance für ein wenig kostenlose Rechtsfortbildung indem ich den vorher stattfindenden Termine als Teil der „Öffentlichkeit folgte.

Erstaunen nicht nur bei dem Klägervertreter sondern auch bei dem ebenfalls anwesenden Kollegen Dr. Jan-Peter Psczolla und mir löste der Vergleichsvorschlag des Vorsitzenden der 28. Kammer Herrn VRLG Dr. Eßer aus, der eine Vertragsstrafe in Höhe von 500,00 € für den Verstoß gegen die feste Vertragsstrafe von 5.001,00 € in einer urheberrechtlichen Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung für angemessen hielt.

In der Sache hatte der Beklagte nach einer urheberrechtlichen Abmahnung für die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Textes auf einem Facebook-Profil eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung unter der Maßgabe abgegeben, dass er für den Wiederholungsfall nicht eine Vertragsstrafe nach neuem Hamburger Brauch zahlen würde wollen sollen, sondern als feste Summe die üblicherweise von Abmahnern geforderte Summe von 5.001,00 €.

Der Urheber und jetzige Kläger konnte den Text zwar auf dem Profil des Facebook-Nutzers nicht mehr wiederfinden, wohl aber unter Eingabe der konkreten URL.

Die 28. Kammer hielt deswegen 10% der geforderten und vorher versprochenen Vertragsstrafe für angemessen, weil der Beklagte ja den Text aus dem Profil gelöscht habe und er als nicht technikaffiner Otto-Normal-Nutzer ja nicht wissen können, wie man Texte oder auch Bilder von einem Server löschen lassen könne.

Dies ist insbesondere deshalb interessant, da die Fälle relativ häufig vorkommen, weil Abgemahnte zwar urheberrechtlich geschützte Bilder oder Texte von ihrer Webseite löschen bzw. entfernen, diese aber nicht auf dem Sever entfernen oder entfernen lassen und die Abmahner diese unter Zuhilfenahme der vorher gespeicherten URL auf dem Server aufrufen kann und somit die vorher versprochene Vertragsstrafe verwirkt.

Hierauf sollten Abgemahnte vor Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung achten. Oder sich entsprechend beraten lassen.

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Waldorf Frommer hängt am seidenen Faden

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt für die Sony Music
Entertainment GmbH
angebliches Filesharing an dem Erfolgsalbum

Am seidenen Faden“ des Künstlers Tim Bendzko
ab
. Das zweite Studioalbum, nach Wenn Worte meine Sprache wären, von Tim
Bendzko erschien am 24. Mai 2013 und erreichte am 07. Juni 2013 Platz Nr. 1 in
den deutschen Albumcharts.

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Musikalbums
Am seidenen Faden “ in
Filesharing-Netzwerken.


Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.
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Waldorf Frommer hat es auch mit Göhte

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt für die Constantin
Film Verleih GmbH
angebliches Filesharing an der deutschen Filmkomödie aus
dem Jahr 2013
Fack ju
Göhte“
des Regisseurs Bora Dagtekin, der auch Regie bei dem Kassenschlager
Türkisch
für Anfänger
führte, und für die Hauptrollen Elyas M’Barek, Karoline Herfurth, Max
von der Groeben
(Goldene Kamera 2013 als Bester Nachwuchsschauspieler) und Jella
Haase
 (Günter-Strack-Fernsehpreis 2013:
als Beste Schauspielerin) gewinnen konnte
. In
Deutschland startete der Film am 07.11.2013 in den Kinos
.

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films
Fack ju Göhte“ in
Filesharing-Netzwerken.


Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

 
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NIMROD Rechtsanwälte fahren/mahnen jetzt auch auf den Euro Truck Simulator 2 ab

Mir liegen Abmahnungen der Berliner Rechtsanwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE, hinter der
Bezeichnung steckt die  Rechtsanwaltskanzlei
Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte
GbR
, vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem
Computerspiel „“.
In diesen Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei   NIMROD
RECHTSANWÄLTE
 die Verletzung der
Rechte der Firma rondomedia Marketing
und Vertriebs GmbH  
aus Mönchengladbach.
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Computerspiel  Euro Truck Simulator 2“. der Öffentlichkeit
durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder
selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen
Anschluss ermöglich zu haben.

Die NIMROD
RECHTSANWÄLTE 
fordern neben der
Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung
des Computerspiels  zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von Höhe € 1.336,90 Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann
die Angelegenheit erledigt.

Mit der Firma rondomedia
Marketing und Vertriebs GmbH
hat die Kanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE  neben
dem Hersteller von Computerspielen der astragon
Software GmbH
einen weiteren Mandanten aus der Branche akquirieren können.
Das beide Firmen unter der gleichen Anschrift zu finden sind mag da Zufall
sein.

Die
wichtigsten Ratschläge in Kürze:

1.)   Handeln Sie
nicht überstürzt.

2.)   Bewahren Sie
die Ruhe.

3.)    Zahlen Sie
den geforderten Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte
Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des
Sachverhaltes.

4.)   Nutzen Sie
die von der Anwaltskanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE 
gesetzte Frist, sich
fachanwaltlich beraten zu lassen.

5.)   Diese von der
Anwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE  gesetzten Fristen sollten aber unbedingt
beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung
drohen kann.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen
aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende
Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel
die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie
vorschnell mit der Anwaltskanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE 
Kontakt aufnehmen,
denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der rondomedia Marketing und Vertriebs GmbH.

Ich biete Ihnen an, dass 
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Wenn  Sie mir auch eine Rückrufnummer
mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.


Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären

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Der Film Kokowääh 2 von Multitalent Till Schweiger ist Gegenstand der Abmahnungen von Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt für die Warner Bros.
Entertainment GmbH  
angebliches
Filesharing an der deutschen Filmkomödie aus dem Jahr 2013

Kokowääh 2″ des Regisseurs Till Schweiger, der auch
die Hauptrolle spielt, das Drehbuch (mit-)geschrieben hat und als Produzent
fungiert
. In Deutschland startete der
Film am 7. Februar 2013 in den Kinos und DVD-Verkaufsstart ist der 30. August
2013
.

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films
Kokowääh 2″ in
Filesharing-Netzwerken.


Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz, dahinter
verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00 € geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.
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00 Schneider mit Sasse & Partner im Wendekreis der Eidechse

Die
Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg  mag auch schlechte Filme.  Mir liegen Abmahnungen dieser Kanzlei
vor  mit dem Vorwurf von
Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Senator
Film Verleih GmbH.
Aktuell soll mit dem Film  „00 Schneider– im Wendekreis der Eidechse“
der absurd-komische Kriminalfilm des deutschen Komikers Helge Schneider
aus dem Jahr 2013, der die Hauptrolle des Kriminalkommissars 00 Schneider
spielt sowie das Drehbuch schrieb und Regie führte,
betroffen sein.

Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film  „00 Schneider– im Wendekreis der Eidechse“
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme
an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt
zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich
zu haben.

Die
Kanzlei Sasse & Partner fordert
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Computerspiels  zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten und
Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.

Die wichtigsten
Ratschläge in Kürze:

1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)   Bewahren Sie die Ruhe.

3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.

4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten zu lassen.

5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzten Fristen
sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.

Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei Sasse &
Partner
Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen
sondern die der Senator
Film Verleih GmbH
.

Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.
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Waldorf Frommer, Ender´s Game, Constantin Filmverleih GmbH, Abmahnung

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt für die Constantin
Filmverleih GmbH
angebliches Filesharing an dem US-amerikanischen Science-Fiction-Films
aus dem Jahr 2013
Ender’s Game
– Das große Spiel “
(Originaltitel: Ender’s Game) des südafrikanischem Regisseurs Gavin
Hood
ab. In den Hauptrollen spielen
immerhin
Harrison Ford
und Ben Kingsley.

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films
Ender’s Game – Das große Spiel “ in Filesharing-Netzwerken.


Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 € verpflichten
    und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
    Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
    einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

 

 
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Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE mahnen für Tobis Film Prisoners ab

Die Kanzlei Schutt,
Waetke RECHTSANWÄLTE
mahnt für die Tobis
Film GmbH & Co. KG
angebliches Filesharing an dem US-amerikanischen Thrillers
aus dem Jahr 2013
Prisoners“
des
Regisseurs Denis Villeneuve
ab. 

Die Kanzlei Schutt,
Waetke RECHTSANWÄLTE
fordert  732,50
 für die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten
Films
Prisoners“ in Filesharing-Netzwerken.


Die Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE machen dabei einen Schadensersatz in
Höhe von 500,00 € und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich
die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 232,50 € geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE:
 

  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 735,50 € verpflichten
    und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
    Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
    einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.