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Weihnachstoffensive Reloaded von Waldorf Frommer

Déjà vu, oder was?

Vor genau einem Jahr habe ich über die Weihnachtsoffensive der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer berichtet. Damals wurden Anschlussinhaber wegen angeblichen Filesharing abgemahnt.

Die Geschichte scheint sich zu wiederholen. Nicht nur das die Münchner Kanzlei die Rechtsänderung zum 09.10.2013 wohl als schnellste in passende Abmahnungen umgesetzt hat.

Nein scheinbar wurden auch noch etliche Mahnbescheide vor diesem Datum rausgehauen um noch in den Genuss des fliegenden Gerichtsstands zu kommen.

Denn neben der Welle der Abmahnungen schwappt auch die Welle der Klagen nach Widersprüchen gegen die Mahnbescheide fröhlich vor Weihnachten in die Kanzleien.

Zumindest bei mir motzt schon der Postbote, dass die „Briefe“, die da vom Amtsgericht München kommen, doch wohl eher Päckchen oder Pakete seien.

Den zweiten Teil meines damaligen Blogbeitrags kann ich fast wortwörtlich übernehmen:

Empfänger solcher Abmahnungen sollten zunächst die Ruhe bewahren und weder überstürzt die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnen und zurück schicken oder gar vorschnell den geforderten Schadensersatz bezahlen.

Eine Beratung bei einem im Urheberrecht versierten Fachanwalt klärt Abgemahnte Beklagte über Chancen und Gefahren auf.

Dieser wird im Zweifel mit der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufnehmen um die gewählte Strategie umzusetzen. zunächst die Verteidigung anzeigen und dann eine passende Klageerwiderung an das Amtsgericht München schicken.

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