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Sasse & Partner mahnen mal wieder The Walking Dead ab

Die
Hamburger Kanzlei Sasse & Partner
Rechtsanwälte
hält in aktuellen Abmahnungen  den neuen §
97a Abs. 3 S. 2 UrhG
 immer noch
nicht für anwendbar, weil sie das Anbieten von aktuellen Filmen in
Filesharing-Netzwerken für unbillig hält.

In den
aktuellen Abmahnungen Kanzlei Sasse
& Partner Rechtsanwälte
für den Rechteinhaber WVG Medien GmbH, immer schon ein Mandant der Kanzlei,  wird Folge 2 der 4. Staffel der amerikanischen
Serie The Walking Dead abgemahnt. Und
weil diese Staffel noch nicht auf DVD erschienen sei, sei das Anbieten des
Films in peer-to-peer-Netzwerken absolut unbillig und deswegen käme auch keine
Einschränkung des Streitwertes im Sinne des § 97a Abs. 3 S. 2 UrhG in Betracht.

Die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte hält
auch weiterhin an der schon bisher geforderten Pauschale in Höhe von  800,00 € fest.

Aber um den
Erfordernissen an eine ordnungsgemäße Abmahnung zu genügen, werden die
Voraussetzungen der Vorschrift des § 97a Abs. 2 UrhG umgesetzt und auch die
Kanzlei Sasse & Partner
Rechtsanwälte
schlüsselt daher die angefallen Kosten auf und präsentiert so
den Abgemahnten die folgende Liste des Aufwendungsersatzes:






















































Ermittlungskosten der
Guardaley Ltd.



100,00 €



Anteilige
Gerichtskosten für das Auskunftsverfahren



0,22 €



Anteilige
Rechtsanwaltsgebühren für das Auskunftsverfahren –


1,3 Geschäftsgebühr §§
13, 14 Nr. 2300 VV RVG  aus einem


Gegenstandswert in
Höhe von 3.000,00 €



0,29 €



Anteilige Pauschale
für Post- und Telekommunikation für das Auskunftsverfahren



0,05 €



Anteilige Kosten für
das Providerauskunft



0,16 €



Rechtsanwaltsgebühren
für die Abmahnung – 


1,3 Geschäftsgebühr §§
13, 14 Nr. 2300 VV RVG  aus einem


Gegenstandswert in
Höhe von 15.000,00 €



845,50 €



Pauschale für Post-
und Telekommunikation Nr.7200 VV RVG



20,00 €



Summe
Aufwendungsersatz:



 



965,72 €




 Die Gesamtforderung setzt
sich damit wie folgt zusammen:























Schadenersatz nach der Lizenzanalogie



500,00 €



Aufwendungsersatz



970,67 €



Gesamtforderung



1.465,72 €




Aber auch
die Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte,
möchte natürlich so viele Verfahren wie möglich außergerichtlich beenden und
bietet daher den bisherigen Pauschalpreis in Höhe von 800,00 € als Vergleich an.


Ob
die Ansicht der Kanzlei Sasse &
Partner Rechtsanwälte
richtig ist, was die Nichtanwendbarkeit des
§ 97a Abs. 3
S. 2 UrhG
werden wohl
die Gerichte beurteilen müssen.


Aber
wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte:


Setzen Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei Sasse & Partner
Rechtsanwälte
in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
nachteiligen Folgen führen.



  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen
    Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der geforderten 800,00 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.



  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung
    der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
    werden.



  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
    Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
    einer modifizierten Unterlassungserklärung.



  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss
    begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen
    Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
    Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den
    Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der
    Forderung erreicht werden.


    Ich biete
    Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
    unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
    Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
    Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
    Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
    Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
    zurück.


    Besser und
    unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
    kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post

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Sasse & Partner und die doppelte Auswahl-Unterlassungserklärung

Die
Hamburger Kanzlei Sasse & Partner
Rechtsanwälte
hält in aktuellen Abmahnungen  den neuen §
97a Abs. 3 S. 2 UrhG
 immer noch
nicht für anwendbar, weil sie das Anbieten von aktuellen Filmen in
Filesharing-Netzwerken für unbillig hält.

Dafür weisen
die aktuellen Abmahnungen der Kanzlei Sasse
& Partner Rechtsanwälte
aber jetzt zwei verschiedene
Unterlassungserklärungen auf.

Der
abgemahnte Anschlussinhaber darf entscheiden, oder besser soll oder muss sich
entscheiden ob er als Täter die Unterlassung versprechen möchte oder als
Störer.

Ein nahezu
genialer Schachzug, macht es doch die Unterscheidung zwischen Täter oder Störer
der abmahnenden Kanzlei deutlich einfacher im Anschluss an die Abmahnung die
richtige Klage über die korrekte Klagesumme zu formulieren, denn schließlich
haftet der Störer nicht für Schadensersatz nach Lizenzanalogie oder dergleichen,
sondern nur für die Abmahnkosten der Rechtsanwälte.

Mit der
Unterschrift unter die aus Sicht von Sasse & Partner „richtige“
Unterlassungserklärung verbauen sich aber die Abgemahnten schon die Möglichkeit
einen Vergleich zu verhandeln, denn wie oft musste eine Abmahnkanzlei vor
Gericht einen Vergleich „schlucken“ weil sie einen Anschlussinhaber als Täter
verklagt haben, sich im Laufe des Prozesses aber herausstellte, dass er maximal
als Störer haftet.

Fällt diese
Möglichkeit weg, weil der Anschlussinhaber schon bei der Abmahnung zum Ausdruck
gegeben hat, dass er Störer ist wird Sasse & Partner wohl kaum den
Schadensersatz einfordern und damit die Klage erfolgreich gestalten.

Da stellen
sich direkt ein paar Fragen:

Warum
sollten Abgemahnte oder deren Rechtsbeistände Sasse & Partner die Arbeit
erleichtern und ihnen den richtigen Prozess auf dem Tablet servieren?

Und welcher
abgemahnte Anschlussinhaber kann schon ohne richtige sach- und fachkundige
Beratung von einem auf das Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt erkennen,
ob er als Täter als Störer haftet?

Zumal die
Kanzlei Sasse & Partner Rechtsanwälte den Abgemahnten nicht erklärt, dass
eine Unterlassungserklärung als Täter wohl zu weitgehend wäre, wenn er nur als
Störer haftet.

Insgesamt
finde ich die Vorgehensweise sehr dünn und darauf ausgelegt, dass Abgemahnte
Fehler machen.
Mich erinnert die Auswahl-Unterlassungserklärung mehr so an die kleinen Briefchen in der Schule zum Ankreuzen: Willst Du mit mir gehen? Ja / Nein / Vielleicht.
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Bildabmahnungen: Waldorf Frommer mahnt auch für die StockFood GmbH ab

Die Münchner
Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer
wird immer mehr zur Kanzlei für Bildabmahnungen oder in der Spareche der
Abmahner: Zur Kanzlei zum Schutz der Rechte an Bildern im Internet.

Den Vorwurf
der Urheberrechtsverletzungen an Bildrechten hat die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte schon für
die Firmen  Pacific
Stock Inc.
, Corbis
GmbH
, plainpicture GmbH
und vor allem Getty
Images International
verfolgt. Jetzt liegt mir eine Abmahnung der
Kanzlei Waldorf Frommer in Auftrag der Firma StockFood  GmbH vor.

Dem
abgemahnten Websiteninhaber wird die unerlaubte Verwendung von geschütztem
Bildmaterial vorgeworfen.   Insbesondere wird den Inhabern der Websites
vorgeworfen, keine entsprechende Lizenzvereinbarung mit den Bildagenturen
abgeschlossen zu haben und daher durch die Verwendung des Bildmaterials ohne
Zustimmung der Rechteinhaber eine unzulässige Vervielfältigung und öffentliche
Zugänglichmachung im Sinne der §§ 16, 19a UrhG begangen zu haben.

Es wird die
Abgabe einer Unterlassungserklärung und Auskunft zur streitgegenständlichen
Nutzung gefordert.

Im ersten
Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird entgegen der sonstigen Praxis der
Kanzlei noch kein Schadensersatz gefordert. Dieser wird dann nach der Auskunft
berechnet oder aber ohne Auskunft geschätzt.

In weiteren
Schreiben wird dann von einer mindestens 6 monatigen Nutzungsdauer des
Bildmaterials ausgegangen und die hierfür fällige Lizenzgebühr um den 100%iger
Zuschlag wegen unterlassenem Urhebervermerks erhöht. So kommen schnell
4stellige Beträge zusammen, welche dann um eine pauschale Rechtsanwaltsgebühr
in Höhe von 550,00 € ergänzt wird.

Diese
Pauschalgebühr ist dann das Goodie, welches die Kanzlei Waldorf Frommer
anbietet, werden doch in den Schreiben die Anwaltskosten auf einer Basis eines
Streitwerts in Höhe von 10.000,00 € berechnet, welche dann 651,80 € netto
ausmachen würden.

Auffällig an
den Abmahnungen ist insbesondere, dass vor allem Websitenbetreiber abgemahnt
werden, die das Bildmaterial schon über einen sehr langen Zeitraum auf Ihrer
Website bereit halten, in den mir vorliegenden Fällen bis zu 5 oder 7 Jahren.

Der wichtigste Rat:

Handeln Sie nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung
des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.

Nutzen Sie die von der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf
Frommer gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von der Rechtsanwaltskanzlei
Waldorf Frommer gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da
andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.


Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Kontakt aufnehmen.

Welches (Kosten-)Risiko
gehen Sie nun bei einer fachanwaltlichen Beratung durch mich ein?

Zunächst einmal gehen Sie weder ein Risiko ein, noch
werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu
Verfügung stellen, prüfe ich dies unverbindlich. Gerne können Sie mich auch
anrufen um mir das Problem zu erklären.

Ich werde Ihnen den für Sie passenden Vorschlag zur
Lösung des Problems unterbreiten und die damit verbundenen Kosten mitteilen.
Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten und Risiken kennen, können Sie
sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen möchten. Selbst wenn Sie sich
dann gegen eine Bearbeitung durch mich entscheiden, fallen bis dahin keine
Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme risikolos.
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Abmahnung schon vor dem Serienstart: Sleepy Hollow bei Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt aktuell für die Twentieth
Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
angebliches Filesharing an der US-amerikanische
Mystery-Fernsehserie Sleepy
Hollow Staffel 1- Folge 10 “
schon vor der Start der Serie.
Serienstart in Deutschland wird
der 5. Februar 2014 auf ProSieben sein.

 

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  519,50 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Serienfolge Sleepy Hollow Staffel 1- Folge 10 “ in Filesharing-Netzwerken.



Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 350,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 169,50
 geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

 


  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.



  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 519,50 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.



  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.



  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.



  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

 

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

 

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.
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Rechtsanwalt Urmann: „bei den Streaming-Abmahnungen wohl mit der Rechtekette etwas nicht in Ordnung“

Laut Focus-Online räumt der Rechtsanwalt Thomas Urmann ein, dass bei den Streaming-Abmahnungen im Auftrag des abgeblichen Rechteinhabers The Archive AG etwas mit der Rechtekette nicht in Ordnung sein könne.

Das was viele Rechtsanwälte schon vermutet hatten, und zwar schon direkt nach Versendung der Abmahnungen im Dezember hat jetzt auch den abmahnenden Rechtsanwalt erreicht. Sehr beachtlich.

Die Presse mutmaßte dies bereits auch im Dezember, Redtube als Streaming-Portal auf welchem die Pornos angesehen worden sein sollen hatte gegen The Archive AG eine einstweilige Verfügung erwirken können, mit welcher es The Archive AG untersagt worden ist, weiter Abmahnungen für Filme auf dem Portal auszusprechen, dass alles reichte nicht aus um den Kollegen Urmann der Kanzlei Urmann + Collegen davon zu überzeugen, dass er mit seiner Rechtsansicht allein auf weiter Flur steht.

Unzählige Straf- und Kammeranzeigen gegen ihn persönlich und die Kanzlei ließen den Kollegen noch gestern behaupten, dass es weitere Streaming-Abmahnungen geben soll, auch war ihm die Rechtsansicht der Bundesregierung zum Thema Urheberrechtsverletzung mittels Streaming egal, als diese verlautbaren lies, dass sie Streaming für urheberrechtlich unbedenklich erachtet.

Und nun? Zieht da etwa jemand den Schwanz ein? Will der Kollege den Rückzug antreten? Oder einfach nur retten was eventuell nicht mehr zu retten ist?

Das LG Köln müsste zumindest mit den jetzigen Aussagen des Rechtsanwalts Urmann sämtliche Auskunftsansprüche in den Fällen der Streaming-Abmahnungen kassieren, denn es sollte nun als gerichtsbekannt gelten, dass mit den Anträgen nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist.

Es bleibt spannend.

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Rechtsanwalt Daniel Sebastian Got That Fire (Oh La Ha)

Aktuell mahnt
Rechtsanwalt Daniel Sebastian im
Namen des Rechteinhabers DigiRights Administration GmbH  angebliches Filesharing über Peer-to-Peer-Netzwerke, sog. Tauschbörsen die Tonaufnahme

Featurecast
– Got That Fire (Oh La Ha)

Die Firma  DigiRights Administration GmbH hält die
(Online-)Rechte an dieser Tonaufnahme.

Die wichtigsten
Ratschläge in Kürze:

1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)   Bewahren Sie die Ruhe.

3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.

4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian gesetzte Frist, sich fachanwaltlich
beraten zu lassen.

5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian gesetzten Fristen sollten aber
unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.

Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei
Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
Kontakt
aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der
DigiRights Administration GmbH.

Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.
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Machte Kills als abgemahnter Film passt nicht wirklich, wo ist die Machte Walforf Frommer?

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt aktuell für die Universum
Film  GmbH
angebliches Filesharing an
des US-amerikanischen Exploitationfilms aus dem Jahr 2013 Machete Kills “ mit Danny Trejo in der
Hauptrolle. In Deutschland startete der
Film am 19.12.2013 in den Kinos.

 

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films Machete Kills  in Filesharing-Netzwerken.



Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

 



  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.



  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.



  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.



  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.



  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.



Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

 

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.
 
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Abmahnen ist ihre Rache – Waldorf Frommer und Riddick

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt aktuell für die Universum
Film  GmbH
angebliches Filesharing an
des US-amerikanischen Science-Fiction-Actionfilm aus dem Jahr 2013
Riddick – Überleben ist seine Rache “ mit Vin Diesel in der
Hauptrolle. In Deutschland startete der
Film am 19.09.2013 in den Kinos.

 

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films Riddick – Überleben ist seine Rache “ in Filesharing-Netzwerken.



Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

 


  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.



  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.



  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.



  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.



  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

 

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

 

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.
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Machen Urmann + Collegen ernst und mahnen Streaming nochmal ab?!

Aus den vielen Interviews, Telefonatwiedergaben oder Pressemitteilungen war ja zu entnehmen, dass die Regensburger Kanzlei Urmann + Collegen wohl noch weitere Abmahnungen wegen Streaming planen.

In der Ausgabe vom 08.01.2014 der in Regensburg erscheinenden Mittelbayerischen Zeitung wird Rechtsanwalt Urmann wie folgt zitiert:

Zudem bekräftigte Urmann, dass weitere Abmahnungen und juristische Schritte gegen ihn Porno-Plattform-Nutzer folgen könnten. Urmann: „Nächste Woche wird es wieder stressig.“

Es ist davon auszugehen, dass die Kanzlei nicht nur gegen die Telekom bei dem Landgericht Köln Auskunftsansprüche geltend gemacht hat, sondern dies auch gegen andere Provider im Sommer 2013 versucht haben wird. Und wenn die Richter an den dort zuständigen Gerichten ebenso wenig genau hingesehen haben, wie das teilweise beim LG Köln passiert ist, dann wird uns wohl in KW 2 die zweite Abmahnwelle wegen Streaming erreichen.

Zur Erinnerung kurz vor Weihnachten verschickte die Kanzlei Urmann + Collegen Abmahnungen im Auftrag der Rechteinhaberin The Archive AG wegen Streamings von Pornofilmen auf der Internetseite Redtube.

Meine rechtliche Bewertung findet sich hier und hier und hier.

Auch auf eine neue Abmahnwelle aus dem Hause Urmann + Collegen bin ich vorbereitet.

Interessant auch, wie die Wertung des Kollegen Thomas Urmann zu den gegen ihn erstatteten Anzeigen ausfällt. Auf der Homepage des Bayrischen Rundfunks ist folgendes zu lesen:

Es sei „völliger, juristischer Unfug“, was in der Strafanzeige stehe, sagte Urmann dem Bayerischen Rundfunk.

Es bleibt weiterhin spannend.

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Unvorstellbar aber wahr, die unglaubliche Céline Dion und Waldorf Frommer in einem Satz

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt für die Sony Music
Entertainment Germany GmbH
angebliches Filesharing an dem Musikalbum

Sans Attendre“ von Sängerin Céline Dion ab. 

 
Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Musikalbums
Sans Attendre“ in
Filesharing-Netzwerken.


Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.

Für die  Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gilt:

  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.