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Waldorf Frommer ist auch weiterhin „On the Road – Unterwegs“

Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft mahnt die
Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf
Frommer
Filesharer ab, die das Filmdrama „On the Road – Unterwegs“ illegal in Tauschbörsen verbreitet
haben, sog. Filesharing. Die Verfilmung der bekannte Romanvorlage von Jack Kerouac des Regisseurs Walter
Salles
hatte ihren deutschen Kinostart an 4.Oktober 2012.


Der Film
beschreibt das Lebensgefühl jugendlicher Außenseiter in den USA, die der biederen Gesellschaft der 50er Jahre zu
entfliehen versuchen.

Das für die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte ermittelnde
IT-Unternehmen ipoque GmbH aus
Leipzig soll das behauptete Anbieten des Films  On the
Road – Unterwegs
“ über den Internetanschluss des Abgemahnten belegen.


Nehmen Sie das Schreiben ernst, aber
lassen Sie sich durch die kurzen Fristen nicht zu übereilten Handlungen
hinreißen.

Neben der Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt Waldorf Frommer die Zahlung von 815,00 €. 

Der Betrag gliedert sich
entsprechend dem geänderten § 97a UrhG auf in Anwaltskosten 215,00 € und Schadensersatz in Höhe von
600,00 €.

Die Forderungen, die die Waldorf Frommer Rechtsanwälte mit der
Abmahnung stellen, klingen unumstößlich. Tatsächlich sind sie sowohl dem Grunde
als auch der Höhe nach zu prüfen.

Nicht jeder Anschlussinhaber haftet
so wir von Kanzlei Waldorf Frommer
behauptet.

Haftbar sind nur Täter oder Störer.
Ist der Anschlussinhaber nicht der Täter, entfällt dadurch sofort der
Schadensersatzanspruch in Höhe von 600,00
€.
Können Sie die Störerhaftung ebenfalls ausschließen, wären nicht einmal
die Anwaltskosten in Höhe von  215,00 € zu zahlen.

Die beigefügte Unterlassungserklärung
enthält  für sie nachteilige Klauseln,
oder aber sie ist generell zu weitgehend. Deshalb sollte diese nicht
unterschrieben werden. Schicken Sie die Ausfertigung ungeprüft ab, ist
bereits ein irreparabler Schaden entstanden.

Haftet der Anschlussinhaber weder
als Täter noch als Störer, muss er überhaupt keine Unterlassungserklärung abgeben.

Grundsätzlich gilt: Keine Kontakt
mit der Kanzlei Waldorf Frommer, ohne vorher mit einem spezialisierten
Fachanwalt gesprochen zu haben.


Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

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