Im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft mahnt die
Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf
Frommer Filesharer ab, die das Filmdrama „On the Road – Unterwegs“ illegal in Tauschbörsen verbreitet
haben, sog. Filesharing. Die Verfilmung der bekannte Romanvorlage von Jack Kerouac des Regisseurs Walter
Salles hatte ihren deutschen Kinostart an 4.Oktober 2012.
Der Film
beschreibt das Lebensgefühl jugendlicher Außenseiter in den USA, die der biederen Gesellschaft der 50er Jahre zu
entfliehen versuchen.
IT-Unternehmen ipoque GmbH aus
Leipzig soll das behauptete Anbieten des Films „On the
Road – Unterwegs“ über den Internetanschluss des Abgemahnten belegen.
Nehmen Sie das Schreiben ernst, aber
lassen Sie sich durch die kurzen Fristen nicht zu übereilten Handlungen
hinreißen.
strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt Waldorf Frommer die Zahlung von 815,00 €.
Der Betrag gliedert sich
entsprechend dem geänderten § 97a UrhG auf in Anwaltskosten 215,00 € und Schadensersatz in Höhe von
600,00 €.
Abmahnung stellen, klingen unumstößlich. Tatsächlich sind sie sowohl dem Grunde
als auch der Höhe nach zu prüfen.
Nicht jeder Anschlussinhaber haftet
so wir von Kanzlei Waldorf Frommer
behauptet.
Ist der Anschlussinhaber nicht der Täter, entfällt dadurch sofort der
Schadensersatzanspruch in Höhe von 600,00
€. Können Sie die Störerhaftung ebenfalls ausschließen, wären nicht einmal
die Anwaltskosten in Höhe von 215,00 € zu zahlen.
Die beigefügte Unterlassungserklärung
enthält für sie nachteilige Klauseln,
oder aber sie ist generell zu weitgehend. Deshalb sollte diese nicht
unterschrieben werden. Schicken Sie die Ausfertigung ungeprüft ab, ist
bereits ein irreparabler Schaden entstanden.
als Täter noch als Störer, muss er überhaupt keine Unterlassungserklärung abgeben.
Grundsätzlich gilt: Keine Kontakt
mit der Kanzlei Waldorf Frommer, ohne vorher mit einem spezialisierten
Fachanwalt gesprochen zu haben.
Ich biete
Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post.