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Golden Globe-Sieger und 9facher Oscar Kandidat „12 Years A Slave“ Gegenstand von Abmahnungen

Die bekannte Abmahnkanzlei
Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE aus Karlsruhe  mahnt Anschlussinhaber ab mit dem Vorwurf von
Rechtsverletzungen an Urheberrechten der TOBIS
Film GmbH & Co. KG.
Abgemahnt wird die Verletzung an den Rechten
des britisch-amerikanisches historischen Filmdrama, „12 Years A Slave“ des Regisseurs
Steve McQueen,
dem
mit der Verfilmung
des gleichnamigen
autobiografischen Werkes von Solomon Northup aus dem Jahr 1853 ein Golden
Globe-Sieger als „Bester Film“ und Kandidat für 9 Oscars
gelungen ist.

Dem abgemahnten
Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film „12
Years A Slave“
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an
Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur
Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu
haben.

Die Kanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE fordert
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Films  zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 732,50 € für Rechtsanwaltskosten (215,00 € auf des Basis eines Streitwerts von 1.517,50 €), Schadensersatz
(500,00 €) und pauschalisierten
Ermittlungskosten (17,50 €). Damit
sei dann die Angelegenheit erledigt.

Bemerkenswert ist,
dass die Kanzlei Schutt, Waetke
RECHTSANWÄLTE
in der vorliegenden Abmahnung im Hinblick auf den
Unterlassungsanspruch bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung des
§ 97a Abs. 3 UrhG den neuen reduzierten
Streitwert von 1.000,00 € annehmen und anwenden. Das steht zwar im Einklang mit
der aktuellen Rechtsprechung mehrerer Amtsgerichte, ist aber deshalb
überraschend, weil die Kanzlei Schutt,
Waetke RECHTSANWÄLTE
die erste Abmahnkanzlei ist, die im vorauseilenden
Gehorsam ein kommendes Gesetz anwendet.

Wenn man den
Schadenersatz und die Ermittlungskosten ergibt sich der Gesamtstreitwert von 1.517,50 €.

 

Die
wichtigsten Ratschläge in Kürze:

1.)  
Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)  
Bewahren Sie die Ruhe.

3.)   
Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie
die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachanwaltliche
Prüfung des Sachverhaltes.

4.)  
Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE gesetzte Frist, sich fachanwaltlich
beraten zu lassen.

5.)  
Diese von der Anwaltskanzlei Schutt,
Waetke RECHTSANWÄLTE
gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet
werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung
wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen
Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte
Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches
Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche
Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und
lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der Anwaltskanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE Kontakt
aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der TOBIS Film GmbH & Co. KG.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax. Wenn  Sie mir auch
eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und unkomplizierter wäre es
noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung
bereits vorab eingescannt per Email,  per
Fax oder per Post
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Homeland bei Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt aktuell für die Twentieth
Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
angebliches Filesharing an dem US-amerikanischen Fernsehserie Homeland
 ab. 
Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  519,50  für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films
 Homeland in Filesharing-Netzwerken.



Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 350,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 169,50   geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:


  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 519,50 
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.

  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

 

 
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Kanadischer Angriff der Alienkrieger bei Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt aktuell für die Tiberius
Film GmbH durch Kanzlei Waldorf Frommer
angebliches Filesharing an dem kanadischen
Science-Fiction-Aktion-Film aus dem Jahr 2013 Battleforce – Angriff der Alienkrieger“ des Regisseurs

W.D.
Hogan 
ab. 

 

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films Battleforce
– Angriff der Alienkrieger
in Filesharing-Netzwerken.



Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
  geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

 


  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.

  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

 

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

 

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.
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Free Birds, aber nicht mit Sasse & Partner

Die
Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg  mag auch Kinderfilme.  Mir liegen Abmahnungen dieser Kanzlei
vor  mit dem Vorwurf von
Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Senator
Film Verleih GmbH.
Aktuell wird der Film  „Free Birds – Esst uns an einem anderen Tag“ ein computeranimierter Film und der erst am 06.02.2014 in den deutschen
Kinos angelaufen ist
,
betroffen.

Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film  „Free Birds – Esst uns an einem anderen Tag“ der Öffentlichkeit durch die Teilnahme
an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt
zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich
zu haben.

Die
Kanzlei Sasse & Partner fordert
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Computerspiels  zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten und
Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.

Die wichtigsten
Ratschläge in Kürze:

1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)   Bewahren Sie die Ruhe.

3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.

4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten zu lassen.

5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzten Fristen
sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.

Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei Sasse &
Partner
Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen
sondern die der Senator
Film Verleih GmbH
.

Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.
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Hinweisbeschluss des AG München zu den Bedenken der Abmahnkosten nur ein Feigenblatt

In einem Filesharingverfahren vor dem Amtsgericht München, welches von der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte im Auftrag der Verlagsgruppe Random House GmbH geführt wird, erließ der Richter den gleichen Hinweisbeschluss, welchen der Kollege Schwartmann hier besprochen hat.

Die dort vertretene Einschätzung teile ich nicht, da bei der Übermittlung des Hinweisbeschlusses gleich die Erwiderung der Kanzlei Waldorf Frommer, welche am Tag des Erlasses des Hinweisbeschlusses bei Gericht eingegangen ist, mitgeschickt worden ist, und in welchen sich die Kanzlei Waldorf Frommer keineswegs bereit erklärt etwas zu den Bedingungen der Beauftragung zu sagen, sondern darlegt warum die Rechnungslegung nicht notwendig sei und dass der Schaden mit Eingehung der Verbindlichkeit entstehe und sich die Klägerseite schließlich auch anwaltlicher Hilfe bedienen darf.

Dies hinterlegt mit entsprechender Rechtsprechung und Literatur dürfte dies auch dem AG München wieder reichen um im Sinne der Waldorf Frommerschen Mandantschaft zu entscheiden.

Man erkennt, dass das Gericht der Kanzlei Waldorf Frommer nur noch einmal die Möglichkeit eingeräumt hat zu begründen warum die Klage auch der Höhe nach berechtigt ist.

Eine Änderung der Rechtsprechung ist in München auch durch diesen Hinweisbeschluss nicht zu wittern.

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In Ostwestfalen-Lippe auch in der 5. Jahreszeit geöffnet

In den Karnevalshochburgen wird sich zum Höhepunkt der diesjährigen Karnevalssession gerüstet.
Kolleginnen und Kollegen feiern mit oder fliehen aus den Städten.


Im eher spröden Ostwestfalen-Lippe, mit einigen Ausnahmen, wird weiter gearbeitet.
So auch in der IT-Kanzlei Gerth.


Wird sind für Sie durchgehend erreichbar, und nicht erst am Aschermittwoch.

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Abmahnung von Waldorf FRommer als Scary Movie 5

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt aktuell für die Constantin
Film Verleih GmbH
angebliches Filesharing an der US-amerikanische
Horror-Komödie aus dem Jahr 2013 Scary Movie
5″
Regisseurs
Malcolm D. Lee ab. 

 

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films Scary
Movie 5
in Filesharing-Netzwerken.



Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
  geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

 


  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.

  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

 

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

 

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.
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Abmahnung Kanzlei Fareds für MIG Film GmbH wegen des Films: ” Downstream – Endzeit 2013 ”

Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  aus Hamburg 
verfolgt Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der international
operierenden Filmvertriebsfirma MIG Film
GmbH
mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Betroffen ist aktuell das Filmwerk: „Downstream
– Endzeit 2013“.

Den betroffenen Internetnutzern
wird von der angeblichen Rechteinhaberin MIG
Film GmbH
vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk nach einem
illegalen Download von einem Filesharingnetzwerk Dritten durch einen Upload
öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Anwälte der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  verlangen innerhalb einer sehr
kurzen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem
Abmahnschreiben bereits vorgefertigt beigefügt wird. Darüber hinaus fordern
sie, als Vergleichsvorschlag formuliert, die Zahlung eines pauschalierten
Schadensersatzes von 1.144,00 €.

Aber
wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:

  • Ignorieren
    Sie die Abmahnung der Kanzlei 
    FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  nicht.
  • Setzen
    Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei
    FAREDS
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
      in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen
    Folgen führen.
  • Unterschreiben
    Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten 1.144,00
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund
    der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der
    Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz
    der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
    Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen
    Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden
    ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber
    selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der Forderung
    erreicht werden.
    Ich
    biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
    unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
    Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
    Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
    Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
    Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
    zurück.
    Besser
    und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
    kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.
     
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Til Schweiger und Waldorf Frommer in einem Beitrag geht eigentlich nicht

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt aktuell für die Warner
Bros. Entertainment GmbH
angebliches Filesharing an der deutschen Komödie aus
dem Jahr 2013
Kokowääh 2″ ab. Wie bei dem 2011er Vorgänger Kokowääh fungiert Til Schweiger als Regisseur, Hauptdarsteller, Produzent und schrieb
zusammen mit Béla Jarzyk auch das Drehbuch. Und auch schon 2011 lies Warner Bros. Entertainment GmbH durch
die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte für Filesharing an dem
Vorgänger Kokowääh Abmahnungen
verschicken.

 

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films Kokowääh
2
in Filesharing-Netzwerken.



Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
  geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

 


  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.

  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

 

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

 

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.
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Die SPD räumt auf. (Vor-)verurteilte Verbrecher müssen raus.

OK, nun läuft also von der Parteispitze ein
Ausschlussverfahren gegen Herrn Edathy. Räumen wir auf in der SPD.

Wenn schon jeder, gegen den staatsanwaltlich ermittelt wird
ausgeschlossen wird noch bevor erwiesen ist, dass er strafrechtlich gehandelt hat
oder sogar bevor klar ist, ob überhaupt Anklage erhoben wird, werden jetzt wohl
auch die verurteilten Steuersünder, Betrüger, Frauen- und/oder Kinderschläger,
flüchtige Autofahrer, Trunkenheitsfahrer, Körperverletzer, Unfallfahrer um ihre
Zugehörigkeit in der Partei bangen müssen.

Denn wer verurteilt wurde kann nicht mehr unter das Leitbild
der SPD passen. Es geht dabei nicht um Moral oder besser Doppel-Moral, denn wer
von der Parteispitze hat denn an der Gesetzesänderung bzw. bisherigen
Nichtänderung teilgenommen?! Moralisch halte ich Edathy für ein A…loch,
Sarrazin aber auch. Und auch jeden, der im Suff Auto fährt und das Leben von Unschuldigen
gefährdet oder Zu Hause hinter verschlossenen Türen Frau und/oder Kinder
schlägt.

Also was machen? Ganz einfach. Öffentliche Zurschaustellung
eines erweiterten Führungszeugnisses aller Parteimitglieder auf der
SPD-Homepage. Und alle, die sich weigern müssen gehen, denn die haben wohl was
zu verbergen. Und alle mit irgendwelchen Eintragungen sowieso, denn wer
verurteilt wurde ist auf jeden Fall schlimmer, als der gegen den mit offenem
Ausgang ermittelt wird.
Gut, dass der Ex-Innenminister Friedrich nicht in der
SPD ist, gegen den wird wegen Geheimnisverrat ermittelt. Der müsste ja sofort
gehen. 
Und gegen den ehemaligen Berliner Kulturstaatssekretärs André Schmitz läuft wahrscheinlich auch schon unbekannterweise ein Parteiausschlussverfahren.
Edward Snowden bekäme nie ein rotes Parteibuch. Gegen den wird weltweit ermittelt.