Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE aus Karlsruhe mahnt Anschlussinhaber ab mit dem Vorwurf von
Rechtsverletzungen an Urheberrechten der TOBIS
Film GmbH & Co. KG. Abgemahnt wird die Verletzung an den Rechten
des britisch-amerikanisches historischen Filmdrama, „12 Years A Slave“ des Regisseurs
Steve McQueen, dem
mit der Verfilmung des gleichnamigen
autobiografischen Werkes von Solomon Northup aus dem Jahr 1853 ein Golden
Globe-Sieger als „Bester Film“ und Kandidat für 9 Oscars gelungen ist.
Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film „12
Years A Slave“ der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an
Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur
Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu
haben.
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Films zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 732,50 € für Rechtsanwaltskosten (215,00 € auf des Basis eines Streitwerts von 1.517,50 €), Schadensersatz
(500,00 €) und pauschalisierten
Ermittlungskosten (17,50 €). Damit
sei dann die Angelegenheit erledigt.
dass die Kanzlei Schutt, Waetke
RECHTSANWÄLTE in der vorliegenden Abmahnung im Hinblick auf den
Unterlassungsanspruch bereits vor Inkrafttreten der Neuregelung des § 97a Abs. 3 UrhG den neuen reduzierten
Streitwert von 1.000,00 € annehmen und anwenden. Das steht zwar im Einklang mit
der aktuellen Rechtsprechung mehrerer Amtsgerichte, ist aber deshalb
überraschend, weil die Kanzlei Schutt,
Waetke RECHTSANWÄLTE die erste Abmahnkanzlei ist, die im vorauseilenden
Gehorsam ein kommendes Gesetz anwendet.
Schadenersatz und die Ermittlungskosten ergibt sich der Gesamtstreitwert von 1.517,50 €.
wichtigsten Ratschläge in Kürze:
Handeln Sie nicht überstürzt.
Bewahren Sie die Ruhe.
Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie
die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachanwaltliche
Prüfung des Sachverhaltes.
Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE gesetzte Frist, sich fachanwaltlich
beraten zu lassen.
Diese von der Anwaltskanzlei Schutt,
Waetke RECHTSANWÄLTE gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet
werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann.
wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen
Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte
Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches
Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche
Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und
lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der Anwaltskanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE Kontakt
aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der TOBIS Film GmbH & Co. KG.
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax. Wenn Sie mir auch
eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung
bereits vorab eingescannt per Email, per
Fax oder per Post