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Abmahnung Kanzlei Fareds für Two Guns Distribution LLC. wegen des Films: ” 2 Guns”

Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  aus Hamburg 
verfolgt Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der international
operierenden Filmvertriebsfirma Two Guns
Distribution LLC.
mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Betroffen ist aktuell das
Filmwerk: „2 Guns“.

Den betroffenen Internetnutzern
wird von der angeblichen Rechteinhaberin Two
Guns Distribution LLC.
vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte
Filmwerk nach einem illegalen Download von einem Filesharingnetzwerk Dritten
durch einen Upload öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Die Anwälte der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  verlangen innerhalb einer sehr
kurzen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem
Abmahnschreiben bereits vorgefertigt beigefügt wird. Darüber hinaus fordern
sie, als Vergleichsvorschlag formuliert, die Zahlung eines pauschalierten
Schadensersatzes von 835,00 €.

Aber
wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei
FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:

  • Ignorieren
    Sie die Abmahnung der Kanzlei 
    FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  nicht.
  • Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist entgegen anders lautender Hinweise in Internetforen verhältnismäßig klagefreudig und beantragt nicht selten regelmäßig kurz vor Ablauf der Verjährung der Forderungen zur Durchsetzung ihre Ansprüche einen gerichtlichen Mahnbescheid.
  • Setzen
    Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei
    FAREDS
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
      in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen
    Folgen führen.
  • Unterschreiben
    Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten 835,00
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund
    der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der
    Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz
    der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
    Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen
    Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden
    ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber
    selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der Forderung
    erreicht werden.
    Ich
    biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
    unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
    Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
    Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
    Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
    Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
    zurück.
    Besser
    und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
    kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

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