Die Kanzlei Waldorf
Frommer mahnt aktuell für die Twentieth
Century Fox Home Entertainment Germany GmbH angebliches Filesharing an der US-amerikanischen
Erfolgs-Krimiserie „ Bones – Die Knochenjäger“ ab.
Frommer mahnt aktuell für die Twentieth
Century Fox Home Entertainment Germany GmbH angebliches Filesharing an der US-amerikanischen
Erfolgs-Krimiserie „ Bones – Die Knochenjäger“ ab.
Sie handelt von der forensische Anthropologin
Temperance Brennan und ihren Kollegen am Jeffersonian Institute in Washington,
die zusammen dem FBI bei der Aufklärung von Verbrechen helfen. Die Figur der
Dr. Temperance Brennan wurde von der US-amerikanischen Anthropologin und
Bestsellerautorin Kathy Reichs für ihr 1997 erschienenes Romandebüt Déjà Dead.
Temperance Brennan und ihren Kollegen am Jeffersonian Institute in Washington,
die zusammen dem FBI bei der Aufklärung von Verbrechen helfen. Die Figur der
Dr. Temperance Brennan wurde von der US-amerikanischen Anthropologin und
Bestsellerautorin Kathy Reichs für ihr 1997 erschienenes Romandebüt Déjà Dead.
Quelle Wikipedia
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 519,50 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Bones
– Die Knochenjäger“ in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 519,50 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Bones
– Die Knochenjäger“ in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 300,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 219,50
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
der geforderten 519,50 €
verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete
Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post.