Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg
verfolgt Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der international
operierenden Filmvertriebsfirma MIG Film
GmbH mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Betroffen ist aktuell das Filmwerk: „Downstream
– Endzeit 2013“.
verfolgt Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der international
operierenden Filmvertriebsfirma MIG Film
GmbH mit Sitz in den Vereinigten Staaten. Betroffen ist aktuell das Filmwerk: „Downstream
– Endzeit 2013“.
Den betroffenen Internetnutzern
wird von der angeblichen Rechteinhaberin MIG
Film GmbH vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk nach einem
illegalen Download von einem Filesharingnetzwerk Dritten durch einen Upload
öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
wird von der angeblichen Rechteinhaberin MIG
Film GmbH vorgeworfen, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk nach einem
illegalen Download von einem Filesharingnetzwerk Dritten durch einen Upload
öffentlich zugänglich gemacht zu haben.
Die Anwälte der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verlangen innerhalb einer sehr
kurzen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem
Abmahnschreiben bereits vorgefertigt beigefügt wird. Darüber hinaus fordern
sie, als Vergleichsvorschlag formuliert, die Zahlung eines pauschalierten
Schadensersatzes von 1.144,00 €.
kurzen Frist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, die dem
Abmahnschreiben bereits vorgefertigt beigefügt wird. Darüber hinaus fordern
sie, als Vergleichsvorschlag formuliert, die Zahlung eines pauschalierten
Schadensersatzes von 1.144,00 €.
Aber
wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:
-
Ignorieren
Sie die Abmahnung der Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH nicht. -
Setzen
Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in
Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen
Folgen führen. -
Unterschreiben
Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 1.144,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. -
Aufgrund
der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der
Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. -
Trotz
der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. -
Prüfen
Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden
ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber
selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der Forderung
erreicht werden.Ich
biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post.