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Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Rechtsanwälte Max Pausenberger & Karin Schmid für Firma Beauty Paradies Inh. Agata Cudek

Derzeit mehren sich die wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen der Rechtsanwälte Max Pausenberger & Karin Schmid aus Deggendorf für die Firma Beauty Paradies Inh. Agata Cudek aus Kröning wegen angeblicher Verstöße auf der Internetplattform eBay.


In den mir vorliegenden Abmahnungen werden vor allem Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht durch mangelhafte bzw. widersprüchliche Widerrufs bzw. Rückgaberechtsbelehrungen abgemahnt.


Neben der üblichen Unterlassungserklärung verlangen die  Rechtsanwälte Max Pausenberger & Karin Schmid, beides im Übrigen Fachanwälte für Familienrecht, die Zahlung der Rechtsanwaltskosten auf der Basis von 10.000,00 € in Höhe von  745,40 €.


Die wichtigsten
Ratschläge in Kürze:

1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)   Bewahren Sie die Ruhe.

3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.

4.)   Nutzen Sie die von der Rechtsanwälte Max Pausenberger & Karin Schmid gesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten zu lassen.

5.)   Diese von der Rechtsanwälte Max Pausenberger & Karin Schmid  gesetzten Fristen
sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.

Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Rechtsanwälte Max Pausenberger & Karin Schmid  Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen
sondern die der Firma Beauty Paradies Inh. Agata Cudek .

Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.


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Film „Die Todesliste – Nr. 1 stirbt“ Gegenstand von Abmahnungen

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt für die Tiberius Film
GmbH
angebliches Filesharing an dem  ersten Spielfilm des deutschen Regisseurs
Klaus Hüttmann Die Todesliste – Nr. 1 stirbt“ ab. Hüttmann greift mit seinem Film „The List“
ein Thema auf, welches wohl nicht aktueller und brisanter sein könnte. Er ließ
sich eindeutig durch die Geschehnisse um Edward Snowden und die Seite Wikileaks
inspirieren. So steht im Mittelpunkt seiner Geschichte eine Seite, genannt
„die Liste“, auf der die korruptesten Politiker und
Wirtschaftsmagnaten durch Eintragung der Internetnutzer landen können

 

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films Die Todesliste – Nr. 1 stirbt“ in
Filesharing-Netzwerken.



Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.

Für die  Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gilt:

 


  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.

  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der
    Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann
    eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

 

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko
und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

 

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

 
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Dram „Hours – Wettlauf gegen die Zeit“ Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen

Die
Kanzlei Sasse & Partner aus Hamburg  mag auch schlechte Filme.  Mir liegen Abmahnungen dieser Kanzlei
vor  mit dem Vorwurf von
Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Splendid
Film GmbH.
Aktuell wird mit dem Film  „Hours – Wettlauf gegen die Zeit“ ein US-amerikanisches Filmdrama von Regisseur Eric Heisserer mit Paul Walker
in der Hauptrolle, abgemahnt
.

Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film  „Hours – Wettlauf gegen die Zeit“ der Öffentlichkeit durch die Teilnahme
an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt
zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich
zu haben.

Die
Kanzlei Sasse & Partner fordert
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Computerspiels  zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 800,00 € für Rechtsanwaltskosten und
Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.

Die wichtigsten
Ratschläge in Kürze:

1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)   Bewahren Sie die Ruhe.

3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.

4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzte Frist,
sich fachanwaltlich beraten zu lassen.

5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Sasse & Partner gesetzten Fristen
sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.

Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei Sasse &
Partner
Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen
sondern die der Splendid
Film GmbH
.

Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser
und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.
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Carvus Law mischt weiter im Bereich der Pornoabmahnungen mit

Die
Kölner Kanzlei Carvus Law Rechtsanwälte
der Rechtsanwälte Thomas Link und Jörg Mauthe verschickt Abmahnungen wegen
angeblichem Filesharing mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an den Erotikfilm
Zur heißen Theke“ bzw. “Vivian Schmitt – Zur heissen Theke“ oder Mutti Report – Zu Gast in meiner Nachbarin.
In
diesen Abmahnungen moniert der Kollege  Thomas
Link, welcher sich hinter dem Namen 
Carvus Law Rechtsanwälte vertsteckt, die Verletzung der Rechte der
bekannten Firma  Silwa Filmvertrieb GmbH (Videorama). Dem abgemahnten Anschlussinhaber
wird vorgeworfen, die Erotikfilme „Zur heißen
Theke“ bzw. “Vivian Schmitt – Zur heissen Theke“
oder Mutti Report – Zu Gast in meiner Nachbarin der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.

Die Kanzle Carvus Law fordert in den mir vorliegenden Schreiben neben der
üblichen strafbewehrten Unterlassungserklärung auch Anwaltskosten aus einen
Gegenstandswert von 2.800,00 € sowie Ermittlungskosten und einen Schadenersatz
in Höhe von  1.800,00 €.

Als Vergleichszahlung wird ein pauschaler
Schadenersatz von 1.250,00 €
angeboten.

Nach meiner Rechtsauffassung geht
die geforderte Unterlassungserklärung, in der u.a. eine Vertragsstrafe von
5.100,00 € gefordert wird, deutlich über den abgemahnten Rechtsverstoß hinaus.

Es stellt sich zudem die Frage, ob
die umirvorliegenden Abmahnungen der Kanzlei Carvus Law dem neuen  § 97a
UrhG entsprechen und somit überhaupt die geforderten Anwaltskosten gefordert
werden können.

Im
Hinblick auf die jüngsten Entscheidungen zum Schadenersatz bei Abmahnungen
wegen Down/Upload von Pornofilmen (Amtsgericht München, Hinweisbeschluss vom 27.08.2013 (Az.
224 C 19992/13, AG Hamburg Urteil vom 20.12.2013, Az. 3a
C 134/13, AG Hamburg, 24.07.2013 –
31a C 109/13 ) halte ich den geltend gemachten Schadenersatz für deutlich überhöht.

 

Deswegen bisher gilt auch
für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Carvus
Law Rechtsanwälte:


  • Setzen
    Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei
    Carvus Law Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so
    unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen
    Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der geforderten 1.250,00 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der
    Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
    Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
    einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss
    begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen
    Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
    Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den
    Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung
    der Forderung erreicht werden.
    Ich biete Ihnen an, dass 
    Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher
    Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall
    vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
    Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
    Wenn  Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen,
    rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
    Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
    selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
    eingescannt per Email,  per Fax oder per
    Post.

 
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Kaum im Kino schon in Schreiben von Waldorf Frommer: RoboCop (2014)

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt für die Studiocanal
GmbH  
angebliches Filesharing an dem US-amerikanischen
Science-Fiction-Actionfilm aus dem Jahr 2014 RoboCop (2014)“ ab. Der brasilianische Regisseur José Padilha führte Regie bei der der Neuverfilmung des
gleichnamigen Films aus dem Jahr 1987 bei welchen der Niederländer Paul Verhoeven die Regie führte. .

 

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films RoboCop (2014)“ in
Filesharing-Netzwerken.



Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.

Für die  Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte gilt:

 


  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.

  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

 

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

 

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.
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c-Law GbR wieder im Bereich der Abmahnung für Filesharing an Erwachsenenunterhaltung unterwegs

Die Rechtsanwaltskanzlei ©-Law GbR  aus Hamburg,
dahinter verbergen sich die bekannten Abmahnanwälte Stephan R. Schulenberg
LL.M. Eur. und Andre Schenk LL.M. Eur. der Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte,  mahnen auch wieder angebliche
Urheberrechtsverletzungen aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung ab.
Aktuell wird für die Firma  Berlin Media Art e.K. abgemahnt, wobei
der Film dem Namen der Firma widerspricht, da weder   kunstvoll
noch medientechnisch hochwertig ist. Gegenstand
der aktuellen Abmahnungen ist der titeltechnisch keine Fragen offen lassende
Film „Meli´s Sperma-Sucht„.

Die aktuellen Abmahnungen der ©-Law GbR (c-Law GbR)
sind mit den bereits bekannten Abmahnschreiben der Kanzlei Schulenberg &
Schenk Rechtsanwälte  jedoch fast
identisch. Auch in den Abmahnungen für die Berlin
Media Art e.K.
der ©-Law GbR (c-Law GbR) wird ein pauschaler
Schadenersatzbetrag in Höhe von 650,00 €
gefordert.

Aber wie bisher gelten auch
für die neuen Abmahnungen der Kanzlei ©-Law
GbR (c-Law GbR):


  • Setzen
    Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei
    ©-Law GbR (c-Law GbR) in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung
    würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen
    Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der geforderten 650,00 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung
    der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
    werden.
  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
    Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
    einer modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss
    begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen
    Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
    Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den
    Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung
    der Forderung erreicht werden.
    Ich biete Ihnen an, dass 
    Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
    welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
    Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
    Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
    Wenn  Sie mir auch eine Rückrufnummer
    mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
    Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
    selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
    eingescannt per Email,  per Fax oder per
    Post.
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Der Film „Upside Down“ Gegenstand von urheberrechtlichen Abmahnungen

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt aktuell für die Tele
München Fernseh GmbH
angebliches Filesharing an dem französisch-kanadischen
Science-Fiction-Film.
Upside Down“ des Regisseurs Juan Diego Solanas aus dem Jahr 2012 ab.

 

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „Upside
Down“
in Filesharing-Netzwerken.



Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz, dahinter
verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00 € 
geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

 


  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in Verbindung!
    Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen
    führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.

  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.


Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

 

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

 

Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :05202 /
7 31 32
,

per Fax :05202 / 7 38
09 oder

per email :info (at)
ra-gerth.de


in
Verbindung setzen.

 
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Abmahnung durch Rechtsanwalt Holger Nötzel im Auftrag der Design4Stars GmbH

Mir liegt eine Abmahnung des Rechtsanwalts Holger Nötzel  aus Loxstedt im Auftrag der Münchner Firma Design4Stars GmbH vor.


Grund für die Abmahnung sind angebliche Urheberrechtsverstöße, die die Abgemahnten durch die Verwendung von Fotos auf der Plattform eBay begangen haben sollen.


Gefordert wird neben der die Abgabe einer Unterlassungserklärung auch Schadensersatz nach der Lizenzanalogie sowie Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandwert von 9.000,00 €.


Auch für die Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Holger Nötzel gilt:



  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Rechtsanwaltskanzlei Holger Nötzel  in Verbindung!
    Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen
    führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    des geforderten Schadensersatzes verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.


Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.


Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :05202 /
7 31 32
,

per Fax :05202 / 7 38
09 oder

per email :info (at)
ra-gerth.de


in
Verbindung setzen.

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Jack and the Giants bei Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt aktuell für die Warner
Bros. Entertainment GmbH
angebliches Filesharing an dem US-amerikanischen
Fantasy-Abenteuerfilm aus dem Jahr 2013 Jack and the Giants“ ab. 

 

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films Jack
and the Giants
in Filesharing-Netzwerken.



Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
  geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

 


  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.

  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.


Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

 

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

Sollten Sie
eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch
:05202 / 7 31 32
,

per Fax
:05202 / 7 38 09 oder

per email
:info (at) ra-gerth.de

in
Verbindung setzen.
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Bei der Debcon muss es standardmäßig Clown zum Frühstück geben

Dass mich
die Debcon GmbH gerne auch mal direkt in Klageverfahren anschreibt hatte ich ja
bereits
hier geschrieben. Über die neuen Bettelbriefe hier.

 

Ein
Schreiben in einem laufenden Verfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg
erreicht mich heute wieder.

 

Es fängt
schon stark an, der Betreff lautet:

 

Hier:                          letztes
Vergleichsangebot vor dem Gerichtstermin

 

Der Text
haut mich dann um:

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der o.g. Angelegenheit nehmen
wir Bezug auf die bisherigen Schriftsätze bezüglich der gegen Ihre
Mandantschaft geltend gemachten Forderung. Als außergerichtliche
Bevollmächtigte der Klägerin wenden wir uns mit der ausdrücklichen Zustimmung
des Prozessbevollmächtigten Rechtsanwalts Wulf, Werl direkt an Sie.

In Anbetracht des anstehenden
Termins und der Praxis vieler Amtsgerichte, im Rahmen eines solchen Termins
eine Güteverhandlung durchzuführen, und im Rahmen dessen auf einen Vergleich
zwischen den Parteien hinzuwirken geben wir Ihrer Mandantschaft nunmehr letztmalig
Gelegenheit, die Gesamtangelegenheit durch eine Vergleichsvereinbarung zu
beenden.

Wir bieten Ihrer Mandantschaft daher den folgenden Vergleich an:

1.   Sofern bis zum 28.03.2014 ein Betrag
in Höhe von 200,00 € auf die u.g. Kontoverbindung unter Angabe des o.g.
Zeichens gezahlt wird, werden wir die Klage zurücknehmen.

2.   Ihrer Mandantschaft wird dabei
nachgelassen, den o.g. Betrag in monatlichen Raten a 50,00 € jeweils bis zum
28. eines Monats, beginnend mit dem 28.03.2014 auszugleichen.

3.  
Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

Der o.g.
Vergleich berücksichtigt das beiderseitige Prozessrisiko in Ansehung des
bisherigen beiderseitigen Sachvortrags und der aktuellen höchstrichterlichen
Rechtsprechung.

Um
Bestätigung des  Vergleichs bis zum 28.03.2014
wird gebeten.

Warum also
soll das Schreiben witzig sein?

1.   
Kollege
Sebastian Wulf hat bereits vor der Klagebegründung mitgeteilt, dass er nicht
mehr tätig ist. Also musste die Debcon die Klage selbst begründen, was dann
unweigerlich zu

2.   
führt. Dem
richterlichen Hinweis an die Klägerin:

Der Klägerin wird gemäß § 273 ZPO auf
gegeben,

innerhalb von 2 Wochen einen § 253
ZPO entsprechenden Antrag zu stellen sowie die Aktivlegitimation des Zessionärs
darzulegen und Nachweise für die Ermittlung einzureichen. Des Weiteren
erscheint die Abtretung zu unbestimmt; die dort in Bezug genommene Anlage war
nicht beigefügt. Schließlich bleibt unklar, wie und woraus genau sich die
Klageforderung ergibt.


  1. Ganz zufällig liegt der gewünschte
    Bestätigungstermin 5 Tage vor Ablauf der vom AG Charlottenburg gesetzten
    Frist. Aber das muss ja nichts bedeuten.

Mal sehen
was der Mandant zu dem Schreiben sagt. Der Verhandlungstermin ist ja immerhin
schon am 7.5., da ist Berlin bestimmt schon schön.