Letzte Woche Sonntag wurde ja mein Hundespaziergang jäh gestört, weil ein Mandant dringend etwas zu seiner Akte wissen wollte. Nach meinem Hinweis sich doch am Montag zu melden, wenn der Blick in die typischerweise nicht auf einen Spaziergang mitgenommene Akte aus 2011, erfolgt sei, wollte sich der Mandant ja am Mittwoch melden.
Auch das ist selbstverständlich unterblieben. Hatte ich irgendwie nicht anders erwartet.
Und wie das Schicksal es nun wollte traf ich diesen Mandanten trotz anders gewählter „Hunderunde“ am Samstag um 16.00 Uhr wieder. Was kam war klar: Die Frage nach der Akte, da ich ja mit Sicherheit am Montag in die Akte gesehen hätte, weil er sich ja melden wollte. Selbstverständlich kam keine Begründung dafür oder gar Entschuldigung, warum er es denn nun nicht getan hätte.
Aber jetzt habe er gerade Zeit für ein Gespräch und im Wald gäbe es ja außer den Huftieren aus Schottland keine weiteren Zuhörer. Ich hatte ihm noch versichert, dass mein Kanzleihund selbstverständlich zur Verschwiegenheit verpflichtet sei, was er nicht witzig fand, ich aber im Teutoburger Wald unterwegs sei um zu entspannen und nicht um Akten zu besprechen.
Was ich ihm aber zugesichert habe ist , dass ich am Montag die Akte raussuchen und für ihn bereitlegen lassen würde, damit er damit zu einem Kollegen seiner Wahl gehen kann. Natürlich nur nachdem er die 10,00 €, die auch Beratungshilfescheininhaber zahlen müssten, abgegeben habe.
Jetzt liegt die Akte hier und wartet auf Abholung. Den Brief mit der Mandatsniederlegung und dem Hinweis auf die Akte und die zu zahlenden 10,00 € (da der Schein vor dem 01.08.2013 beantragt worden ist, jetzt wären es 15,00 €) habe ich gerade eingeworfen.