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Post aus Witten: der neue Bettelbrief der Debcon

Heute kommt doch wieder Post aus Witten, besser gesagt das Fax aus Witten. Und das gleich mehrfach.

Der als böse Mahnung getarnte Bettelbrief der Debcon GmbH.

Warum Bettelbrief?
Na weil aus der angeblichen Forderung in Höhe von 1.286,80 € nur noch 200,00 € werden sollen.

Warum böse Tarnung?

Na weil so Sätze wie:

Nach der Durchführung von über 35.000 gerichtlichen Mahnverfahren und den damit verbundenen streitigen Verfahren bei Widerspruch und Zwangsvollstreckungen zwecks Realisierung der Ansprüche in 2013, sehen wir auch bei diesem Anspruch keine Möglichkeit mehr, zu einer außergerichtlichen Klärung mit Ihrer Mandantschaft und werden auch in diesem Fall den Rechtsweg beschreiten.


Wir machen darauf aufmerksam, dass der Anspruch verständlicherweise verzinst geltend gemacht wird. Darüber hinaus hat Ihre Mandantschaft die damit verbundenen Kosten (Rechtsanwalts- und Gerichtskosten) in voller Höhe zu tragen.


Letztmalig und zur Vermeidung weiterer von Ihren Mandanten zu tragenden Anwalts- und Gerichtskosten, geben wir hiermit die Gelegenheit, durch Zahlung in Höhe von EUR 200,00 € bis spätestens zum 30.03.2014 diese Sache vollständig und abschließend wegzufertigen.


Was die Debcon nicht schreibt ist, in wie vielen der 35.000 Fälle denn nach Widerspruch gegen den Mahnbescheid tatsächlich das Klageverfahren bestritten wird/wurde.

Für meine Fälle weiß ich das. In allen, weil ich die Brüder in die Klage jage.

Und welche Klagen denn erfolgreich bestritten worden sind.

Denn in meinen Fällen erhält der die Debcon vertretene Kollege Sebastian Wulf regelmäßig den Hinweis einen dem § 253 ZPO entsprechenden Klageantrag zu formulieren.

Natürlich erst nachdem das zunächst angerufene Gericht seine Zuständigkeit vereint hat und die Klage an das nach § 105 UrhG zuständige Gericht verwiesen worden ist.

Wie sagte mir ein Richter sinngemäß in einem Telefonat zwecks Terminabstimmung
„Dort muss ja ein juristisch besonders gewiefter Rechtsanwalt am Werk sein.“


Es bleibt spannend.



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