Die Kanzlei Waldorf
Frommer mahnt aktuell für die Twentieth
Century Fox Home Entertainment Germany GmbH angebliches Filesharing an dem
US-amerikanischen Abenteuer-Drama „ Life of Pi –
Schiffbruch mit Tiger (Film)“ des
Regisseurs und Drehbuchautors Ang Lee
aus dem Jahr 2012 ab. Der mit 4 Oscars prämierte Film „ Life of Pi – Schiffbruch mit Tiger“ basiert auf dem Roman Schiffbruch mit Tiger von Yann Martel.
Frommer mahnt aktuell für die Twentieth
Century Fox Home Entertainment Germany GmbH angebliches Filesharing an dem
US-amerikanischen Abenteuer-Drama „ Life of Pi –
Schiffbruch mit Tiger (Film)“ des
Regisseurs und Drehbuchautors Ang Lee
aus dem Jahr 2012 ab. Der mit 4 Oscars prämierte Film „ Life of Pi – Schiffbruch mit Tiger“ basiert auf dem Roman Schiffbruch mit Tiger von Yann Martel.
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „Life of
Pi – Schiffbruch mit Tiger “ in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „Life of
Pi – Schiffbruch mit Tiger “ in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
der geforderten 815,00 €
verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen
an, dass Sie sich bei mir unverbindlich
telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit
welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
an, dass Sie sich bei mir unverbindlich
telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit
welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post.
Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 /
7 31 32 ,
7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38
09 oder
09 oder
per email :info (at)
ra-gerth.de
ra-gerth.de
in
Verbindung setzen.