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AG Bielefeld zur sekundäre Darlegungslast bei Filesharingklagen in Mehrpersonenhaushalten

Das Amtsgerichts Bielefeld hat mit Urteil vom 06.03.2014, Az. 42 C 368/13 zum Thema der sekundären Darlegungslast beim Filesharing-Verdacht in Mehrpersonenhaushalten mit sehr lesenswerten lebensnahen und nachvollziehbaren Bewertungen und Einordnungen aufgewartet und die tatsächliche Vermutung einer Täterschaft des beklagten Internetanschlussinhabers in Frage gestellt.


Das gesamte Urteil:


Tenor:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung des Beklagten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
 

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