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Waldorf Frommer hat die Filmbiographiewochen – Nach Steve Jobs nun Diana, Princess of Wales

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt aktuell für die Tele
München Fernseh GmbH
angebliches Filesharing an des am 22.05.2014 zu
veröffentlichenden fesselnden Porträt der Prinzessin von Wales während der
letzten beiden Jahre ihres Lebens Diana – Eine
Legende erzählt nie die ganze Wahrheit“ (Originaltitel: Diana – Adored by
millions.
Loved by one. The legend is never the whole story) des deutschen
Erfolgs-Regisseurs Oliver Hirschbiegel ab.
Der Film schildert zwar die letzten zwei Jahre im Leben der Prinzessin von Wales und fokussiert sich dabei auf ihre Beziehungen zu Hasnat Khan und Dodi Al-Fayed, mit dem sie am 31. August 1997 bei einem Verkehrsunfall in Paris ums Leben kommt,
bekommt aber durchweg negative, teilweise desaströse Kritiken.

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films
Diana – Eine Legende erzählt nie die ganze Wahrheit “
in Filesharing-Netzwerken.



Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
  geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

 


  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.

  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

 

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

 

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

 

 


Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :05202 /
7 31 32
,

per Fax :05202 / 7 38
09 oder

per email :info (at)
ra-gerth.de


in
Verbindung setzen.

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