Die jetzt in Bottrop, und nicht mehr in Witten beheimatete Debcon GmbH verschickt derzeit Mahnschreiben für angebliche Lizenzentschädigungsansprüche der Rechtsanwaltskanzlei Negele Zimmel Greuter Beller, welche aus Urheberrechtsverletzungen mittels Filesharing an angeblichen Rechten der INO Handels- und Vertriebsgesellschaft Kerim Vorberg GmbH entstanden sein sollen.
Wie üblich verlangt Debcon dabei 1.000,00 €. Dass die Forderungen der INO Handels- und Vertriebsgesellschaft Kerim Vorberg GmbH keine 1.000,00 € wert sind hat das AG Frankenthal (Pfalz) erst in der mündlichen Verhandlung am 28.04.2014 klargestellt.
Hierbei ging es um ebendiesen Betrag, den gleichen angeblichen Rechteinhaber und auch diese Forderung war zunächst von der Debcon GmbH geltend gemacht worden, ehe dann der hauseigene Rechtsanwalt Sebastian Wulf zum Zuge gekommen war.
Das Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) hat dann mit Urteil den Anspruch ganz verneint.
Sollten Sie also dieser Tage ein ähnliches „rechtsverbindliches Informationsschreiben“ (Wortlaut Debcon) erhalten haben, sollten Sie dies nicht ignorieren sondern tätig werden, denn das Schreiben enthält folgenden Hinweis:
unserer bestehenden Partnerschaft und
Pflicht darauf hin , dass wir Daten von fälligen und
an die Schufa Holding AG, Kormoranweg
5,
übermitteln, soweit die Forderung nicht ausgeglichen
der Daten zur Wahrung unserer berechtigten
Dritten erforderlich ist. Weitere Informationen
www.meineschufa.de