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Im August in Osage County – im Mai bei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE

Die Rechtsanwaltskanzlei
Schutt,
Waetke RECHTSANWÄLTE
 
aus Karlsruhe  mahnt Anschlussinhaber ab mit dem Vorwurf von
Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Tobis
Film GmbH & Co. KG. Abgemahnt wird die Verletzung an den Rechten

der US-amerikanischen Filmkomödie „Im
August in Osage County“
des Regisseurs
John Wells
mit Meryl Streep in der
Hauptrolle.
Es handelt
sich um eine Literaturverfilmung des mit dem Pulitzer-Preis ausgezeichneten, im
Original gleichnamigen Bühnenwerks von Tracy Letts.

Dem abgemahnten
Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film „Im
August in Osage County“
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an
Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur
Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu
haben.

Die Kanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE fordert neben
der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Films  zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 750,00 € für Rechtsanwaltskosten, Schadensersatz und pauschalisierten
Ermittlungskosten. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.

 

Die
wichtigsten Ratschläge in Kürze:

1.)  
Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)  
Bewahren Sie die Ruhe.

3.)   
Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie
die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachanwaltliche
Prüfung des Sachverhaltes.

4.)  
Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE gesetzte Frist, sich fachanwaltlich
beraten zu lassen.

5.)  
Diese von der Anwaltskanzlei Schutt,
Waetke RECHTSANWÄLTE
gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet
werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung
wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen
Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte
Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches
Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche
Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und
lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der Anwaltskanzlei Schutt, Waetke RECHTSANWÄLTE Kontakt
aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der TOBIS Film GmbH & Co. KG.

Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch
informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen
Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden
Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per
Email oder per Fax. Wenn  Sie mir auch
eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und unkomplizierter wäre es
noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung
bereits vorab eingescannt per Email,  per
Fax oder per Post

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