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„Germany´s Next Topmodel – The Best Catwalk Hits 2014“ bei Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
mahnt wieder für  den Rechteinhaber

DigiRights Administration GmbH

ab. Aktuell
wird von  Rechtsanwalt Daniel
Sebastian
das Album
Germany´s Next Topmodel – The Best Catwalk Hits 2014 zum Anlass von
urheberrechtlichen Abmahnungen genommen. Folgende Lieder sind auf dem
Sampler enthalten:


 

CD1:



01. Avicii – Addicted To You



02. Bastille – Of The Night



03. Ellie Goulding – Goodness
Gracious



04. Calvin Harris feat. Hurts – Under Control



05. Faul – Changes



06. Parra for Cuva feat. Anna Naklab – Wicked Games



07. Ozark Henry – I’m Your
Sacrifice



08. Bedouin Soundclash – Brutal
Hearts



09. Klingande – Punga



10. Gorgon City feat. MNEK – Ready For Your Love



11. Disclosure – F For You



12. Tensnake feat. Nile Rodgers – Love Sublime



13. Sub Focus – Turn Back Time



14. Breach feat. Andreya Triana – Everything You Never Had (We Had It All)



15. Storm Queen – Look Right
Through



16. Crookers feat. Roisin Murphy – Royal T



17. Chvrches – We Sink



18. Claire – Broken Promise
Land



19. Luca Vasta – Black Tears
White Lies



20. MarieMarie – Under The Neon
Sky



21. Lexy & K-Paul feat. Yasha – Killing Me



22. Booka Shade – Love Inc



 



CD2:



01. Sam Smith – Money On My Mind



02. Cris Cab – Liar Liar



03. Afrojack feat. Wrabel – Ten Feet Tall



04. Tiesto – Red Lights



05. Niels Van Gogh feat. Princess Superstar –
Miami



06. ATB feat. Stanfour – Face To Face



07. Hardwell feat. Matthew Koma – Dare You



08. Sick Individuals feat. Taylr Renee – I Am



09. The Disco Boys – Watch Out



10. BLITZKIDS mvt. – My Delirium



11. Chuckie – Skydive



12. Left Boy – Security Check



13. Kid Ink feat. Chris Brown & Benny
Benassi – Show Me



14. Naughty Boy feat. Wiz Khalifa – Think About
It



15. Rudimental feat. Emeli Sandé – Free



16. AlunaGeorge – Best Be Believing



17. Redfoo – Let’s Get Ridiculous



18. Flo Rida – How I Feel



19. Martin Solveig – Blow



20. Martin Garrix – Wizard



21. DVBBS – Tsunami



22. Gesaffelstein –
Destinations

Die Firma  DigiRights Administration GmbH hält die
(Online-)Rechte an vielen auf Chartcontainern, Samplern oder Compilations,
insbesondere den  German Top 100 Single Charts vertretenen Musik und lässt das
Anbieten dieser Lieder auf Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian mittels
einer Abmahnung verfolgen.

Es wird
neben der Forderung auf sofortige Löschung des Liedes/der Lieder und der Abgabe
einer mitgeschickten vorformulierten  Unterlassungserklärung
durch den betroffenen Anschlussinhaber angeboten, alle Ansprüche der
Rechteinhaberin gegen Zahlung eines Pauschalbetrags abzugelten. Bisher lag dieser bei
Abmahnungen der Kanzlei Rechtsanwalt
Daniel Sebastian im Bereich
von 1.000,00
bis 1.250,00 €. Für das Album
Germany´s Next Topmodel – The Best Catwalk Hits 2014 senkt Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
  seine Forderung auf den Minimalbetrag in Höhe von 600,00 € .

Rechtsanwalt Sebastian spricht nahezu ausschließlich sog. Sammelabmahnungen
aus; d.h. in einer einzigen Abmahnung werden gleichzeitig Verstöße an mehreren Liedern
abgemahnt.

Abmahnungen
wegen Filesharing eines oder mehrerer Songs durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian stehen häufig im Zusammenhang mit dem
Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers / Samplers / Compilation
wie den German Top 100 Single Charts. Es besteht daher die begründete
Gefahr von weiteren Abmahnschreiben durch andere Kanzleien.

Die wichtigsten Ratschläge
in Kürze:

1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.

2.)   Bewahren Sie die Ruhe.

3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.

4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian gesetzte Frist, sich fachanwaltlich
beraten zu lassen.

5.)   Diese von der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Daniel Sebastian gesetzten Fristen sollten aber
unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung drohen kann.

Eine
optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass
durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Anwaltskanzlei
Rechtsanwalt
Daniel Sebastian
Kontakt
aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der
DigiRights Administration GmbH.

Ich
biete Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

Sollten Sie
eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch
:05202 / 7 31 32
,

per Fax
:05202 / 7 38 09 oder

per email
:info (at)
ra-gerth.de

in
Verbindung setzen.
 
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Das Netzteil als Schadensersatz

Manchmal muss selbst ich mich wundern.
Da flattert am Montag ein Schadensersatzfall herein, bei dem ich nicht weiß, ob ich schmunzeln, lachen oder weinen soll.

Der langjährige Mandant, ein Mittelständler IT-Unternehmen, verkauft an einen jungen Mann ein Notebook, soweit so gut. Innerhalb der Garantiezeit geht dieses nun in die Dutten, ostwestfälisch platt für kaputt gehen.

Der Unternehmer nimmt es an und nach 2 Wochen bekommt der Käufer ein komplett neues Gerät, weil sich der Hersteller mit der Reparatur Zeit lässt.

Das reparierte Notebook kommt, was fehlt ist das Netzteil. das hatte der Kunde bei der Reparaturannahme nämlich nicht mit abgegeben, sondern behalten.

Und das will er nun nicht herausgeben. Schadensersatz schreibt seine Rechtsanwältin sowohl dem Hersteller und dem IT-Dienstleister. Der kann das Gerät nun aber nicht bei seinem Distributor zurückgeben, weil, genau das Netzteil fehlt.

Und weil alle Hersteller die Netzteile mit den Seriennummern der Notebooks versehen, kann der Mann nun auch nicht einfach ein Netzteil aus dem Regal nehmen und ein lustiges Bundle schnüren.

Die Kollegin, die immerhin schon 5 Fachanwaltslehrgänge (Auskunft eigene Homepage) hinter sich hat, möchte jetzt tatsächlich, dass Ihr Mandant das Netzteil als Schadensersatz behält.

Mich soll er freuen, den gegnerischen Mandanten auch. Der hat demnächst 2 Notebooks des gleichen Herstellers und Typs. Gut, er muss dann auch das zweite bezahlen.

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Found-Footage-Horror-Film “ Devil’s Due – Teufelsbrut“ bei Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt aktuell für die Twentieth
Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
angebliches Filesharing an dem US-amerikanischen
Found-Footage-Horror-Film Devil’s Due – Teufelsbrut“ (Originaltitel: Devil’s Due) der Regisseure Tyler
Gillett
und Matt Bettinelli-Olpin aus dem Jahr 2014 ab.

 

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films Devil’s Due – Teufelsbrut“ in
Filesharing-Netzwerken.



Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.



Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

 


  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.

  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

 

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

 

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :05202 / 7 31 32 ,

per Fax :05202 / 7 38 09 oder

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Neue Abmahnungen wegen mangelhafter Widerrufsbelehrungen: Rechtsanwalt Karl Ronald Neumann für Andre Kalusniak

Kurz nach dem 13. Juni 2014 und dem Inkrafttreten des  Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) waren die ersten Abmahnungen von Internethändlern im Umlauf.

Hier hatte ich von den Abmahnungen des Kollegen Rechtsanwalt  Matthias Hußlein aus Bergtheim in Unterfranken, der dem Briefkopf nach als Kanzlei H-G-H firmiert, namens der CODE.AG GmbH aus Hammelburg, berichtet. Und schon Tage vorher hier über die ersten Abmahnungen.

Nun tauchen neue Abmahnungen wegen angeblich fehlerhafter bzw. mangelhafter Widerrufsbelehrungen, wie der abmahnende Kollege Karl Ronald Neumann aus Sondershausen im Auftrag von Andre Kalusniak, bei eBay handelnd unter kallesgarage,  schreibt, auf.

Kollege Neumann moniert eine nicht näher konkretisierte  eine nicht  „der aktuellen BGH-Rechtsprechung und den aktuellen Gesetzen entsprechenden Widerrufsbelehrung.

Zum einen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zum anderen die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 745,40 €(Abmahnkosten) auf Grundlage eines Streitwertes von 10.000.- € gefordert.

Interessant ist vor allem, dass der Kollege aus der Kanzlei Sondershausen schreibt, wo er doch sonst Mitglied der Kanzlei Rechtsanwalts- und Inkassokanzlei, Fliegner & Keyser, Untermarkt 24, 99974 Mühlhausen / Thür. ist und im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis der BRAK auch gar keine Zweigstelle verzeichnet ist.


Wenn auch Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Karl Ronald Neumann im Auftrag von Herrn Andre Kalusnjak erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden, empfehle ich Ihnen dringend, sich in der Angelegenheit fachanwaltlich beraten zu lassen. 

Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück. 

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen würden. Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.

 
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :05202 / 7 31 32 ,

per Fax :05202 / 7 38 09 oder

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OLG Hamm: Belastungstest reicht nicht für das Gütesiegel „deutsche Markenkondome“

Das
OLG Hamm hat mit Urteil vom  13.03.2014, Az.
4 U 121/13 erklärt, dass  Werbeaussagen „made in
Germany“, „deutsche Markenware“ und „deutsche
Markenkondome“ dann irreführend im Sinne des Wettbewerbsrechts (UWG)
seien, wenn die für die Herstellung der Kondome wesentlichen Fertigungsschritte
im Ausland stattgefunden haben. Dies hat der 4. Zivilsenat des
Oberlandesgerichts Hamm am 13.03.2014 entschieden und damit die Rechtsprechung
seines in einer einstweiligen Verfügungssache am 20.11.2012 gesprochenen
Urteils (
4
U 95/12
) bestätigt.

Mit
dem Urteil wurde  dem in Bielefeld
ansässigen Online-Vertreiber Eis.de verboten, Präservative der Marke
„Amor“ als „made in Germany“ oder „deutsche
Markenware“ zu bewerben.
Die
von der Firma  Amor Gummiwaren GmbH
(Arnstadt) importierten Kondome würden in Deutschland nur noch befeuchtet, auf
Dichte und Reißfestigkeit geprüft und verpackt. Das aber habe mit der
eigentlichen Fertigung nichts mehr zu tun. Das aber erwarteten Verbraucher bei
den Werbebotschaften, die die Firma verbreite. Geklagt hatte die Deutsche
Latex-Forschungsgemeinschaft (DLF), in der sich unterschiedliche
Kondomhersteller zusammengeschlossen haben – darunter auch das Bielefelder
Unternehmen Ritex, das nach eigenen Angaben 25 bis 30 Prozent Marktanteil am
Geschäft mit Präservativen hat.

 Der 4.
Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm hat nun die Beklagte  verurteilt, die Werbung mit “made in Germany“
wie auch die Bezeichnung der Kondome als “deutsche Markenware“ bzw. “deutsche
Markenkondome“ zu unterlassen. Jede dieser Werbeaussagen sei irreführend. Denn
es werde der Eindruck erweckt, die Kondome seien in Deutschland hergestellt
worden. Damit erwarte der Verbraucher, dass alle wesentlichen
Fertigungsschritte, zumindest jedoch der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei
dem die Ware ihre bestimmenden Eigenschaften erhalte, in Deutschland
stattgefunden habe. Diese Erwartung erweise sich bei den bereits im Ausland
vorgefertigten Kondomen der Arnstädter Firma als falsch. Denn die in
Deutschland vorgenommene Einsiegelung und Verpackung sowie die
Qualitätskontrolle hätten mit dem eigentlichen Fertigungsprozess nichts mehr zu
tun. Selbst mit der vorherigen Befeuchtung eines Teils der Kondome in
Deutschland werde lediglich eine Alternative zum Endprodukt hergestellt. Dass
der Produktions-prozess den Anforderungen des Gesetzes über Medizinprodukte
genüge, beseitige den in Frage stehenden Wettbewerbsvorwurf nicht. (Quelle: Pressemitteilung
OLG Hamm

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Brick Mansions ist Paul Wakers letzter Film, aber dem Filesharing daran folgt wohl nicht die letzte Abmahnung von Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt aktuell für die Universum
Film  GmbH
angebliches Filesharing an
dem französisch-kanadischem  Action-Streifen
 des Regisseurs Camille Delamarre aus dem Jahr 2014 „Brick Mansions“ ab.

 

Das
Drehbuch wurde von  Luc Besson, Robert Mark
Kamen
and Bibi Naceri verfasst. Der
Film Brick Mansions ist ein Remake des 2004 erschienen
französischem Film District 13.

 

Der
Action-Film „Brick Mansions“ ist vor
allem für eines bekannt – als Paul
Walkers
letzter Film. Sein früher Tod machte den Schauspieler zu einer
Legende und verhilft diesem cineastischem Werk zu deutlich mehr Popularität

 

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films Brick Mansions“    in
Filesharing-Netzwerken.



Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

 


  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 € verpflichten
    und ein Schuldeingeständnis abgeben.

  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.

  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
    Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
    einer modifizierten Unterlassungserklärung.

  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

 

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

 

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :05202 / 7 31 32 ,

per Fax :05202 / 7 38 09 oder

per email :info (at) ra-gerth.de

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Auf Uns singt Andreas Bourani auch in den Abmahnungen von FAREDS

Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  aus Hamburg 
verschickt Abmahnungen   mit dem
Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten des Herrn   Thomas
Olbrich
„.

In diesen
Abmahnungen moniert die Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
die Verletzung der Rechte des Herrn  Thomas
Olbrich
“. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Musikstück   „Auf
Uns”
des Künstlers Andreas Bourani
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben. Es wird die Abgabe
einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen
Vergleichsbetrages für die Anwaltskosten und den Schadensersatz gefordert.

Der wichtigste Rat:

  1. Handeln
    Sie nicht überstürzt:.
  2. Zahlen
    Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht, auch wenn Ihnen dieser als
    besonders günstig erscheint.  
  3. Unterschreiben
    Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige
    Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.

Nutzen Sie
die von der Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten
zu lassen. Die von der Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
 
gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls
eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Eine optimale
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass  die für Ihren speziellen Einzelfall passende
Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel
die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie
vorschnell mit der Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kontakt aufnehmen.

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

Sollten Sie
eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

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/ 7 38 09 oder

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Mit „Frau Ella“ spielt FAREDS jetzt auch in der ersten Reihe der deutschen Filme

Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  aus Hamburg 
verschickt Abmahnungen   mit dem
Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Firma  Pantaleon
Entertainment GmbH
„. Aktuell ist mit der deutschen Filmkomödie von
Markus Goller aus dem Jahr 2013
Frau
Ella“
betroffen. Das
Drehbuch zum Film
Frau
Ella“
verfasste Autor
Dirk Ahner, basierend auf Florian Beckerhoffs gleichnamigem Roman aus dem Jahr
2009. Die Hauptrollen übernahmen Ruth Maria Kubitschek, August Diehl und Matthias Schweighöfer, der den Film gemeinsam mit den Partnern
seiner Produktionsfirma Pantaleon
Entertainment GmbH
produzierte

In diesen
Abmahnungen moniert die Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
die Verletzung der Rechte der Firma  Pantaleon
Entertainment GmbH
“. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den
Film   „Frau Ella” der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an
Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur
Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu
haben. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines
pauschalen Vergleichsbetrages für die Anwaltskosten und den Schadensersatz
gefordert.

Der wichtigste Rat:

  1. Handeln
    Sie nicht überstürzt:.
  2. Zahlen
    Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht, auch wenn Ihnen dieser als
    besonders günstig erscheint.  
  3. Unterschreiben
    Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige
    Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.

Nutzen Sie
die von der Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten
zu lassen. Die von der Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
 
gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls
eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Eine optimale
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass  die für Ihren speziellen Einzelfall passende
Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel
die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie
vorschnell mit der Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kontakt aufnehmen.

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

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Der Teufelsgeiger mit David Garrett spielt Abmahnung bei Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt aktuell für die Universum
Film  GmbH
angebliches Filesharing an
dem deutsch-italienisch-österreichischen  Film des Regisseurs und Drehbuchautors Bernard Rose über den Geiger und
Komponisten Niccolò Paganini  aus dem Jahr 2013 „Der Teufelsgeiger“ ab.
Verkörpert wird Paganini
im Film von dem deutschen Violinisten David
Garrett.

 

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films
Der Teufelsgeiger“            in
Filesharing-Netzwerken.



Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.



Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

 


  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 € verpflichten
    und ein Schuldeingeständnis abgeben.

  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.

  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
    Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
    einer modifizierten Unterlassungserklärung.

  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

 

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

 

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir
auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :05202 / 7 31 32 ,

per Fax :05202 / 7 38 09 oder

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FAREDS mahnt „My Days in Rome“ für Malibu Media LLC. ab

Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  aus Hamburg 
verschickt Abmahnungen   mit dem
Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Firma  Malibu
Media LLC
.“. Aktuell soll der mir absolut unbekannte Film   „My
Days in Rome”
 betroffen sein. In
diesen Abmahnungen moniert die Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
die Verletzung der Rechte der Firma  Malibu
Media LLC.
“. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film   „My
Days in Rome”
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an
Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur
Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu
haben. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines
pauschalen Vergleichsbetrages für die Anwaltskosten und den Schadensersatz
gefordert.

 
Der wichtigste Rat:
  1. Handeln Sie nicht überstürzt:.

  2. Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht, auch wenn Ihnen dieser als besonders günstig erscheint.  
  3. Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.

 
Nutzen Sie
die von der Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten
zu lassen. Die von der Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
 
gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls
eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

 
Eine optimale
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass  die für Ihren speziellen Einzelfall passende
Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel
die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie
vorschnell mit der Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kontakt aufnehmen.

 
Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

 
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

 
Sollten Sie
eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

 
telefonisch
:05202 / 7 31 32 ,

 
per Fax :05202
/ 7 38 09 oder

 
per email
:info (at) ra-gerth.de

 
in Verbindung setzen.