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Mit „Frau Ella“ spielt FAREDS jetzt auch in der ersten Reihe der deutschen Filme

Die Kanzlei FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  aus Hamburg 
verschickt Abmahnungen   mit dem
Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der Firma  Pantaleon
Entertainment GmbH
„. Aktuell ist mit der deutschen Filmkomödie von
Markus Goller aus dem Jahr 2013
Frau
Ella“
betroffen. Das
Drehbuch zum Film
Frau
Ella“
verfasste Autor
Dirk Ahner, basierend auf Florian Beckerhoffs gleichnamigem Roman aus dem Jahr
2009. Die Hauptrollen übernahmen Ruth Maria Kubitschek, August Diehl und Matthias Schweighöfer, der den Film gemeinsam mit den Partnern
seiner Produktionsfirma Pantaleon
Entertainment GmbH
produzierte

In diesen
Abmahnungen moniert die Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
die Verletzung der Rechte der Firma  Pantaleon
Entertainment GmbH
“. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den
Film   „Frau Ella” der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an
Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur
Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu
haben. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines
pauschalen Vergleichsbetrages für die Anwaltskosten und den Schadensersatz
gefordert.

Der wichtigste Rat:

  1. Handeln
    Sie nicht überstürzt:.
  2. Zahlen
    Sie den geforderten Vergleichsbetrag nicht, auch wenn Ihnen dieser als
    besonders günstig erscheint.  
  3. Unterschreiben
    Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachkundige
    Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.

Nutzen Sie
die von der Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten
zu lassen. Die von der Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
 
gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls
eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Eine optimale
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass  die für Ihren speziellen Einzelfall passende
Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel
die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie
vorschnell mit der Kanzlei FAREDS
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Kontakt aufnehmen.

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren
Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn 
Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig
zurück.

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post.

Sollten Sie
eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch
:05202 / 7 31 32 ,

per Fax :05202
/ 7 38 09 oder

per email
:info (at) ra-gerth.de

in Verbindung setzen.

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