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Das Netzteil als Schadensersatz

Manchmal muss selbst ich mich wundern.
Da flattert am Montag ein Schadensersatzfall herein, bei dem ich nicht weiß, ob ich schmunzeln, lachen oder weinen soll.

Der langjährige Mandant, ein Mittelständler IT-Unternehmen, verkauft an einen jungen Mann ein Notebook, soweit so gut. Innerhalb der Garantiezeit geht dieses nun in die Dutten, ostwestfälisch platt für kaputt gehen.

Der Unternehmer nimmt es an und nach 2 Wochen bekommt der Käufer ein komplett neues Gerät, weil sich der Hersteller mit der Reparatur Zeit lässt.

Das reparierte Notebook kommt, was fehlt ist das Netzteil. das hatte der Kunde bei der Reparaturannahme nämlich nicht mit abgegeben, sondern behalten.

Und das will er nun nicht herausgeben. Schadensersatz schreibt seine Rechtsanwältin sowohl dem Hersteller und dem IT-Dienstleister. Der kann das Gerät nun aber nicht bei seinem Distributor zurückgeben, weil, genau das Netzteil fehlt.

Und weil alle Hersteller die Netzteile mit den Seriennummern der Notebooks versehen, kann der Mann nun auch nicht einfach ein Netzteil aus dem Regal nehmen und ein lustiges Bundle schnüren.

Die Kollegin, die immerhin schon 5 Fachanwaltslehrgänge (Auskunft eigene Homepage) hinter sich hat, möchte jetzt tatsächlich, dass Ihr Mandant das Netzteil als Schadensersatz behält.

Mich soll er freuen, den gegnerischen Mandanten auch. Der hat demnächst 2 Notebooks des gleichen Herstellers und Typs. Gut, er muss dann auch das zweite bezahlen.

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