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Weitere Abmahnungen wegen veralteter Widerrufsbelehrungen: Rechtsanwalt Hendrik Schoon für Bernd Habermehl

Und wieder springt ein Kollege auf den Abmahnzug wegen veralteter Widerrufsbelehrungen.

Kurz nach dem 13. Juni 2014 und dem Inkrafttreten des  Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) waren die ersten Abmahnungen von Internethändlern im Umlauf.

Hier hatte ich von den Abmahnungen des Kollegen Rechtsanwalt  Matthias Hußlein aus Bergtheim in Unterfranken, der dem Briefkopf nach als Kanzlei H-G-H firmiert, namens der CODE.AG GmbH aus Hammelburg, berichtet. Und schon Tage vorher hier über die ersten Abmahnungen.

Ende letzter Woche tauchten dann neue Abmahnungen wegen angeblich fehlerhafter bzw. mangelhafter Widerrufsbelehrungen des abmahnenden Kollegen Karl Ronald Neumann aus Sondershausen im Auftrag von Andre Kalusniak  auf.

Nun liegt mir ganz frisch eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung des Rechtsanwaltes Hendrik Schoon, Geschwister-Scholl-Str. 6, 16833 Fehrbellin für Herrn Bernd Habermehl,
handelnd unter 3D Cubeworld, Lentzker Weg 11, 16833 Fehrbellin, vor.

Abgemahnt werden von Herrn Rechtsanwalt Hendrik Schoon bisher ausschließlich Online-Gravurenshops.

Zum einen wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung mit sich Abgemahnte verpflichten, es zu unterlassen, eine fehlerhafte, weil veraltete, Widerufsbelehrung zu verwenden , zum anderen die Zahlung eines Geldbetrages in Höhe von 413,90 €(Abmahnkosten) auf Grundlage eines Streitwertes von 5.000.- € gefordert.

Nach meiner Auffassung liegen mehrere Anzeichen vor, die den sog. Rechtsmissbrauch im Sinne von § 8 Abs. 4 UWG indizieren. Sollte sich der Verdacht einer rechtsmissbräuchlichen Abmahnwelle bestätigen, geht der Abmahner nicht nur „leer“ aus – die Abgemahnten ihrerseits haben dann wiederum einen Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen zur Abwehr der Abmahnung.

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Rechtsanwalt Karl Ronald Neumann im Auftrag von Herrn Andre Kalusnjak erhalten haben und zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert werden, empfehle ich Ihnen dringend, sich in der Angelegenheit fachanwaltlich beraten zu lassen. 

Ich biete Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück. 

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen würden. Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.

 
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :05202 / 7 31 32 ,

per Fax :05202 / 7 38 09 oder

per email :info (at) ra-gerth.de


in Verbindung setzen.

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