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Bussimulator 2012 auf dem Radarschirm von NIMROD

Mir liegen Abmahnungen der Berliner Rechtsanwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE, hinter der
Bezeichnung steckt die  Rechtsanwaltskanzlei
Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte
GbR
, vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem
Computerspiel „Bussimulator 2012“.
In diesen Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei   NIMROD
RECHTSANWÄLTE
 die Verletzung der
Rechte der Firma Astragon Software GmbH aus
Mönchengladbach. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das
Computerspiel  Bussimulator 2012“. der
Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.

Die NIMROD
RECHTSANWÄLTE 
fordern neben der
Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung
des Computerspiels  zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von Höhe € 850,00 Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann die
Angelegenheit erledigt.

Die
wichtigsten Ratschläge in Kürze:

1.)   Handeln Sie
nicht überstürzt.

2.)   Bewahren Sie
die Ruhe.

3.)    Zahlen Sie
den geforderten Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachanwaltliche
Prüfung des Sachverhaltes.

4.)   Nutzen Sie
die von der Anwaltskanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE 
gesetzte Frist, sich
fachanwaltlich beraten zu lassen.

5.)   Diese von der
Anwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE  gesetzten Fristen sollten aber unbedingt
beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung
drohen kann.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen
aufzeigen können, dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende
Strategie die Belastung durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die
überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann.
Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel
die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie
vorschnell mit der Anwaltskanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE 
Kontakt aufnehmen,
denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der Astragon Software GmbH.

Ich biete Ihnen an, dass 
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax. Wenn  Sie mir auch eine Rückrufnummer mitteilen,
rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.

Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email,  per Fax oder per
Post zukommen lassen würden. Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache
klären.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :05202 / 7 31 32 ,

per Fax :05202 / 7 38 09 oder

per email :info (at) ra-gerth.de

in Verbindung setzen.

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