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Gérard Depardieu schiebt seine ganz ruhige Kugel bei Waldorf Frommer

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
mahnt aktuell für die Universum
Film  GmbH
angebliches Filesharing an
der französischen Komödie  des Regisseurs
und Drehbuchautors  Frédéric Berthe aus dem Jahr 2014 „Eine ganz ruhige Kugel  “ (Originaltitel: Les Invincibles) 
ab.

Der Film hatte seinen
Deutschlandstart in den Kinos am 03. Juli 2014. Die Hauptrolle des alten
Hasen und Boule-Großmeisters  Jacky Cambouladze
spielt Gérard Depardieu. Als
dieser trainiert er seinen arabischen Ziehsohn Momo, gespielt von Atmen Kelif im
französischen Nationalsport Boule trainiert. Dass dabei der sonst für
französische Komödien zu erwartende Blick hinter die Kulissen des latenten Rassismus
im Geiste des Republikanismus
und Gaullismus  mit einem Zwinkern nicht
so gelingt wie in der parallel laufenden und ebenfalls aus Frankreich stammenden Komödie Monsieur Claude und seine
Töchter
tut dem widerrechtlichen Upload wohl keinen Abbruch.

 

 

Die Kanzlei Waldorf
Frommer
 fordert  815,00 € für
die illegale Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films Eine ganz ruhige Kugel“  in
Filesharing-Netzwerken.



Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,  in Höhe von 215,00
 geltend.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:

 


  • Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
    Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
    nachteiligen Folgen führen.

  • Unterschreiben Sie die vorgefertigte
    Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
    der geforderten 815,00 €
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.

  • Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
    technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
    Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden.

  • Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
    fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
    Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung.

  • Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
    über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
    oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
    Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn
    der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist,
    kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.

 

Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir
unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem
Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.

 

Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax.

 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

telefonisch :05202 / 7 31 32 ,

per Fax :05202 / 7 38 09 oder

per email :info (at) ra-gerth.de

in Verbindung setzen.

 

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