Die
Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel,
Greuter und Beller Rechtsanwälte verschickt Abmahnungen wegen angeblichem
Filesharing mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem Erotikfilm „Perverse Amateure – Mama und ihre versauten
Töchter“.
Augsburger Kanzlei Negele, Zimmel,
Greuter und Beller Rechtsanwälte verschickt Abmahnungen wegen angeblichem
Filesharing mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem Erotikfilm „Perverse Amateure – Mama und ihre versauten
Töchter“.
In
diesen Abmahnungen monieren die Kollegen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte die Verletzung der
Rechte der eher unbekannten Produktionsfirma M.I.C.M
MIRCOM International Content Management & Consulting LTD mit Sitz in
Nikosia, Zypern. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Erotikfilm
„Perverse Amateure – Mama und ihre
versauten Töchter“ der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an
Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur
Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu
haben.
diesen Abmahnungen monieren die Kollegen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte die Verletzung der
Rechte der eher unbekannten Produktionsfirma M.I.C.M
MIRCOM International Content Management & Consulting LTD mit Sitz in
Nikosia, Zypern. Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen, den Erotikfilm
„Perverse Amateure – Mama und ihre
versauten Töchter“ der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an
Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur
Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu
haben.
Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte fordert in den mir vorliegenden
Schreiben neben der üblichen strafbewehrten Unterlassungserklärung auch
Anwaltskosten, sowie Ermittlungskosten und Schadenersatz.
Schreiben neben der üblichen strafbewehrten Unterlassungserklärung auch
Anwaltskosten, sowie Ermittlungskosten und Schadenersatz.
Als Vergleichszahlung wird ein pauschaler
Schadenersatz von 915,00 €
angeboten.
Schadenersatz von 915,00 €
angeboten.
Die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte macht dabei einen Schadensersatz in
Höhe von 500,00 € und einen
Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 215,00 € und Ermittlungskosten für die Ermittlung durch die Firma Media Protector GmbH in Höhe von 200,00 € geltend.
Höhe von 500,00 € und einen
Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 215,00 € und Ermittlungskosten für die Ermittlung durch die Firma Media Protector GmbH in Höhe von 200,00 € geltend.
Nach meiner Rechtsauffassung geht
die geforderte Unterlassungserklärung deutlich über den abgemahnten
Rechtsverstoß hinaus.
die geforderte Unterlassungserklärung deutlich über den abgemahnten
Rechtsverstoß hinaus.
Es stellt sich zudem die Frage, ob
die mir vorliegenden Abmahnungen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte
dem neuen § 97a UrhG entsprechen und somit überhaupt die
geforderten Anwaltskosten gefordert werden können.
die mir vorliegenden Abmahnungen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte
dem neuen § 97a UrhG entsprechen und somit überhaupt die
geforderten Anwaltskosten gefordert werden können.
Im
Hinblick auf die jüngsten Entscheidungen zum Schadenersatz bei Abmahnungen
wegen Down/Upload von Pornofilmen (so AG Hamburg Urteil vom 20.12.2013, Az. 3a
C 134/13 halte ich den geltend gemachten Schadenersatz für deutlich überhöht.
Hinblick auf die jüngsten Entscheidungen zum Schadenersatz bei Abmahnungen
wegen Down/Upload von Pornofilmen (so AG Hamburg Urteil vom 20.12.2013, Az. 3a
C 134/13 halte ich den geltend gemachten Schadenersatz für deutlich überhöht.
Deswegen gilt auch für die
neuen Abmahnungen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte:
neuen Abmahnungen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte:
- Setzen
Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei
Negele, Zimmel, Greuter und Beller Rechtsanwälte
in
Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
nachteiligen Folgen führen.
-
Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen
Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung der geforderten 915,00 € verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. -
Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung
der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
werden. -
Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
einer modifizierten Unterlassungserklärung. -
Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss
begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen
Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber
selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der Forderung
erreicht werden.Ich biete Ihnen an, dass
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per
Post.Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir untertelefonisch :05202 / 7 31 32 ,per Fax :05202 / 7 38 09 oderper email :info (at) ra-gerth.dein Verbindung setzen.