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AG Bielefeld: Klagerücknahme im Termin von Rechtsanwälten BaumgartenBrandt

In dem heutigen Termin vor dem Amtsgericht Bielefeld (Az. 42 C 239/14) hat die Kanzlei BaumgartenBrandt ihren unterbevollmächtigten Terminsvertreter die Klage nach Erörterung und Hinweisen des Gerichts die Klage nach einem längeren Telefonat zurücknehmen lassen.

Der Richter Kindermann ließ keinen Zweifel daran aufkommen, dass die Forderung der Abmahnkosten in Höhe von 651,80 € für eine Abmahnung aus dem Jahr 2009 verjährt sei. Die Verjährung wurde selbstverständlich in der Klageerwiderung gerügt.

Bezüglich des geforderten Schadensersatzes in Höhe von 400,00 €, welcher auf Basis der sog. Lizenzanalogie berechnet worden sei, sei die Klage unbegründet weil es der Klägerin, die Firma Boll AG in Liquidation, nicht gelungen sei, die Urheberrechte bzw. die Nutzungsrechte an dem abgemahnten Film „Bloodrayne“ nachzuweisen.

Diese habe ich nicht nur mit Nichtwissen bestritten, sondern substantiiert durch Nachweise, darüber, dass sich auch andere Firmen der ausschließlichen Rechte schon im Jahr 2009 berühmt haben.

So blieb dem Unterbevollmächtigten nach Rückversicherung nichts anderes übrig, als die Klage kostenpflichtig zurückzunehmen.

Es zeigt sich also, dass auch ohne andere mögliche Täter eine Verteidigung gegen Klagen wegen Filesharing möglich und sogar sinnvoll sein kann. Bestreiten mit Substanz und nicht in den blauen Dunst kann hier schon zielführend sein.

Die Klagerücknahme ohne Zustimmung des Beklagtenvertreters war im Übrigen nur möglich, da zu dem Zeitpunkt der Unterbrechung noch keine Anträge gestellt worden waren.

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