Die Kanzlei Waldorf
Frommer mahnt aktuell für die Twentieth
Century Fox Home Entertainment Germany GmbH angebliches Filesharing an dem US-amerikanischen
Filmdrama aus dem Jahr 2014 „
Das Schicksal ist ein mieser
Verräter“ (Original:
The Fault in Our Stars) des Regisseurs
Josh Boone ab. Der Film Das
Schicksal ist ein mieser Verräter, der
auf dem gleichnamigen Roman von John
Green basiert, erzählt die Liebesgeschichte zweier schwerkranker Jugendlicher
und kam am 12. Juni 2014 in die deutschen Kinos.
Frommer mahnt aktuell für die Twentieth
Century Fox Home Entertainment Germany GmbH angebliches Filesharing an dem US-amerikanischen
Filmdrama aus dem Jahr 2014 „
Das Schicksal ist ein mieser
Verräter“ (Original:
The Fault in Our Stars) des Regisseurs
Josh Boone ab. Der Film Das
Schicksal ist ein mieser Verräter, der
auf dem gleichnamigen Roman von John
Green basiert, erzählt die Liebesgeschichte zweier schwerkranker Jugendlicher
und kam am 12. Juni 2014 in die deutschen Kinos.
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert neben der Löschung der Datei und der Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung einer Summe in Höhe von 815,00 € für die illegale
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Das Schicksal ist ein mieser Verräter “ in Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert neben der Löschung der Datei und der Abgabe einer
strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die Zahlung einer Summe in Höhe von 815,00 € für die illegale
Verbreitung des urheberrechtlich geschützten Films „ Das Schicksal ist ein mieser Verräter “ in Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 600,00 € und einen Aufwendungsersatz,
dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten, in Höhe von 215,00
€ geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst mit der Waldorf Frommer Rechtsanwälte in
Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich
nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die vorgefertigte
Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung
der geforderten 815,00 €
verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der
technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der IP-Adresse sollte die
Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft
fehlerbehafteten Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten
Fällen die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich
über Ihren Anschluss begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst
oder einer anderen Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner,
Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH
hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige
Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis
Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 –
BearShare). In
diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre
Kinder über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld
aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind
sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber
selbst begangen worden ist, kann eine deutliche Reduzierung der Forderung
erreicht werden.
Ich biete
Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich
telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit
welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Ihnen an, dass Sie sich bei mir unverbindlich
telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit
welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax.
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten
Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 /
7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38
09 oder
per email :info (at)
ra-gerth.de
in
Verbindung setzen.