Die Schweizer Firma
Elite Film AG aus Zürich lässt derzeit über die Dortmunder
Rechtsanwaltskanzlei APW Rechtsanwälte & Notar – das
Buchstabenkürzel steht für die Namensgeber Auffenberg, Petzold und Witte – urheberrechtliche Abmahnungen verschicken.
Den Empfängern wird vorgeworfen den spanisch produzierten Western „Blackthorn“ des Regisseurs Mateo Gil über sog.
Internettauschbörsen bzw. P2P-Netzwerke unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht
und damit eine Urheberrechtsverletzung mittels Filesharing begangen zu haben.
Elite Film AG aus Zürich lässt derzeit über die Dortmunder
Rechtsanwaltskanzlei APW Rechtsanwälte & Notar – das
Buchstabenkürzel steht für die Namensgeber Auffenberg, Petzold und Witte – urheberrechtliche Abmahnungen verschicken.
Den Empfängern wird vorgeworfen den spanisch produzierten Western „Blackthorn“ des Regisseurs Mateo Gil über sog.
Internettauschbörsen bzw. P2P-Netzwerke unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht
und damit eine Urheberrechtsverletzung mittels Filesharing begangen zu haben.
Die APW
Rechtsanwälte & Notar fordern neben der Abgabe eine
strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Films
zur Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung von 530,00 € (Schadensersatzbetrag in Höhe von 380,00
€ und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 150,00
€). Damit sei dann die Angelegenheit erledigt. Die APW Rechtsanwälte & Notar, vormals Rechtsanwalt Auffenberg
waren bisher eher im Bereich der Abmahnungen aus dem Bereich der Pornoindustrie
tätig.
Rechtsanwälte & Notar fordern neben der Abgabe eine
strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des Films
zur Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung von 530,00 € (Schadensersatzbetrag in Höhe von 380,00
€ und Rechtsanwaltskosten in Höhe von 150,00
€). Damit sei dann die Angelegenheit erledigt. Die APW Rechtsanwälte & Notar, vormals Rechtsanwalt Auffenberg
waren bisher eher im Bereich der Abmahnungen aus dem Bereich der Pornoindustrie
tätig.
Die wichtigsten Ratschläge in Kürze:
1.) Handeln Sie nicht überstürzt.
2.) Bewahren Sie die Ruhe.
3.) Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.
4.) Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei APW Rechtsanwälte & Notar gesetzte
Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen, denn die Rechtslage ist nicht so
eindeutig, wie die abmahnenden Anwälte sie darstellen. Insbesondere in den
letzten Monaten haben die vermehrt angerufenen Gerichte in Köln, Frankfurt,
Hamburg und München klargestellt, dass selbst im Falle einer gerichtlichen
Geltendmachung der abgemahnte Anschlussinhaber nicht für alle von seinem
Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung haftet. Dies ist
insbesondere für Familienmitglieder, WG-Mitbewohner, Mieter und selbst
Ferienhaus-Mieter entschieden worden. So hat der BGH entschieden, dass der
Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil
vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet das Familienmitglied selbst.
Benennen müssen sie es jedoch nicht, insofern gilt das familiäre Schweigerecht. Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder
über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt
haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an
das Verbot hält (BGH, Urteil
vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen, denn die Rechtslage ist nicht so
eindeutig, wie die abmahnenden Anwälte sie darstellen. Insbesondere in den
letzten Monaten haben die vermehrt angerufenen Gerichte in Köln, Frankfurt,
Hamburg und München klargestellt, dass selbst im Falle einer gerichtlichen
Geltendmachung der abgemahnte Anschlussinhaber nicht für alle von seinem
Internetanschluss begangene Urheberrechtsverletzung haftet. Dies ist
insbesondere für Familienmitglieder, WG-Mitbewohner, Mieter und selbst
Ferienhaus-Mieter entschieden worden. So hat der BGH entschieden, dass der
Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil
vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet das Familienmitglied selbst.
Benennen müssen sie es jedoch nicht, insofern gilt das familiäre Schweigerecht. Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen
begangen, so hängt die Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder
über die verbotene Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt
haben und zu keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an
das Verbot hält (BGH, Urteil
vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
5.) Diese von der Anwaltskanzlei APW Rechtsanwälte & Notar gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann.
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann.
Eine optimale
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der
Anwaltskanzlei APW Rechtsanwälte &
Notar Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern
die der Elite Film AG.
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der
Anwaltskanzlei APW Rechtsanwälte &
Notar Kontakt aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern
die der Elite Film AG.
Ich biete Ihnen
an, dass Sie sich bei mir unverbindlich
telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit
welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax.
an, dass Sie sich bei mir unverbindlich
telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit
welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen
könnten.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen
könnten.
Sollten Sie
eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in
Verbindung setzen.
Verbindung setzen.