Hier und hier hatte ich über zwei Urteile des Amtsgericht Frankenthal (Pfalz) berichtet, in welchen der INO Handels- und Vertriebsgesellschaft Kerim Vorberg GmbH und der MIG Film GmbH, jeweils vertreten durch Rechtsanwalt Sebastian Wulf aus Werl mit ihrer Klage auf Schadensersatz aus einer angeblichen Urheberrechtsverletzung mittel widerrechtlichem Upload, Filesharing, gescheitert waren.
Die von mir geforderten Kosten hat die Debcon GmbH noch vor Erlass des Kostenfestsetzungsbeschlusses beglichen, der auch nicht ergehen konnte da der Kollege Wulf in beiden Fällen in die Berufung gegangen war.
Hier dann das gleiche Bild wie in dem Verfahren vor dem Amtsgericht. Nach meiner Berufungserwiderung hat das Landgericht Frankenthal (Pfalz) einen ausführlichen Hinweis erteilt, nach welchen es mitteilte die Berufung durch Beschluss zurückweisen zu wollen.
Der Stellungnahme- bzw. Berufungsrücknahmefrist von drei Wochen ist der Kollege dann mit einer weiteren Erwiderung nachgekommen, welche nach dem heute zugestellten Beschluss in der Sache MIG Film GmbH (Az. 6 S 13/14) „zu einer abweichenden Entscheidung keine Veranlassung“ gibt.
Den Mandanten wird es freuen, mich auch.