Die Kanzlei Kornmeier
& Partner mahnt für die Firma Play Way SA, u1. Minska 69 (2
pietro pok.3-5), 03-828 Warszawa (Warsaw), Polska (Poland) einen angeblichen widerrechtlichen Upload, sog. Filesharing, an
dem Computerspiel „ „Car Mechanic Simulator 2014“ ab.
& Partner mahnt für die Firma Play Way SA, u1. Minska 69 (2
pietro pok.3-5), 03-828 Warszawa (Warsaw), Polska (Poland) einen angeblichen widerrechtlichen Upload, sog. Filesharing, an
dem Computerspiel „ „Car Mechanic Simulator 2014“ ab.
Die Kanzlei Kornmeier & Partner fordert
neben der Vernichtung der Datei und der Abgabe einer strafbewehrten
Unterlassungserklärung auch 749,75 € für die illegale Verbreitung
des urheberrechtlich geschützten Computerspiels „Car Mechanic Simulator 2014“
der Firma Play Way SA in Filesharing-Netzwerken.
Wie bisher gilt auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Kornmeier &
Partner Rechtsanwälte:
-
Setzen Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei Kornmeier
& Partner in Verbindung! Jede noch so
unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen. -
Unterschreiben Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen
Fall, da Sie sich dann auch zur Zahlung des geforderten pauschalen
Schadensersatzes verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. -
Aufgrund der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung
der Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft
werden. -
Trotz der zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten
Feststellung der Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe
einer modifizierten Unterlassungserklärung. -
Prüfen Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss
begangen worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen
Person, die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
Patienten, Mieter, Kunden, Besucher). -
Der BGH hat entschieden, dass
der Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH,
Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet das
Familienmitglied selbst. -
Haben Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die
Haftung der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene
Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner
Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). -
Wenn der Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden
ist, kann eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per
Post zukommen lassen würden.
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per
Post zukommen lassen würden.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.