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Filesharing: AG Charlottenburg kann der Klägerin Triple X Entertainment UG die Ladung nicht zustellen

In einer Filesharingklage der Triple X Entertainment UG konnte das Amtsgericht Charlottenburg der Klägerin die Ladung vom 08.07.2014 zum Termin am 28.08.2014 nicht zustellen.


Aufgefallen war dies als ich für den in Oerlinghausen ansässigen Beklagten die Verweisung an das örtlich zuständige Amtsgericht Bielefeld beantragt habe.


Den Mahnbescheid gegen den Mandanten hatte Rechtsanwalt Carsten Göthe aus Berlin beantragt.


Die Klage wurde aber wie so häufig nach dem Widerspruch mit Antrag zur Durchführung der mündlichen Verhandlung nicht begründet. Von daher wäre jedes Vorbringen im Termin als verspätet zurückgewiesen werden müssen.


Mal sehen ob das AG Charlottenburg die Klägerin findet, oder das AG Bielefeld.

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