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Berliner Kanzlei Lubberger Lehment mahnt für Coty Germany GmbH sog. Outlet-Verkauf auf Amazon ab

Die Berliner
Kanzlei
 Lubberger Lehment verschickt derzeit im Auftrag der Firma Coty Germany GmbH, Rheinstraße 4 E,
55116 Mainz wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
wegen des irreführenden Bewerbens von Produkten
(Parfum) im sog. Outlet-Verkauf.

Hintergrund der vorliegenden Abmahnung ist, dass die Verwendung des Begriffs Outlet nur
bei tatsächlich vorliegendem Outlet-Verkauf erfolgen darf,(BGH, Urteil vom
24. September 2013, Az. 
I ZR 89/12 – Matratzen
Factory Outlet
). Der Verbraucher werde in die Irre geführt, da er unter den
Begriffen „Outlet“ bzw. „Factory-Outlet“ verstehen würde, dass er das
angebotene Produkt direkt „ab Werk“ bekäme und sich der angebliche Preisvorteil
aus den fehlenden Handelspannen aufgrund des Direktvertriebs ergeben würde.

Dies stelle einen Verstoß nach §§ 5 Abs. 1 Nr 1. Und 2 UWG dar, da eine
Täuschung des Verkehrs über den Anlass des Verkaufs, die Vorteile der Ware
sowie den Grund des reduzierten Preises vorliegen soll.

Abgemahnt werden
vor allen Nutzer der Verkaufsplattform  Amazon.

Es wird gemäß § 8
Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Unterlassung und dies dokumentiert
durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und gemäß § 12 Abs. 1
S. 2 UWG den Ersatz der durch seine Inanspruchnahme verursachten Kosten auf
Basis eines Streitwertes in Höhe von 25.000,00 € in Höhe von 1.044,40 € gefordert.

Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.

Nutzen Sie die
von der Kanzlei
Lubberger Lehment gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen.
Die von der Kanzlei
Lubberger Lehment gesetzten Fristen sollten
aber unbedingt beachtet werden
, da andernfalls eine teure gerichtliche
Auseinandersetzung droht. Die Kanzlei
Lubberger Lehment gehört tatsächlich zu den Abmahnanwälten, die ihren
Worten auch Taten folgen lassen und im Falle einer unzureichenden oder nicht
rechtzeitig verschickten Unterlassungserklärung den Weg zum zuständigen Landgericht nehmen und den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen und
erhalten.




Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Kanzlei
Lubberger Lehment
Kontakt aufnehmen.

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