Kategorien
Uncategorized

Filesharing AG Charlottenburg fordert den Beklagten auf die Anschrift der Klägerin Triple X Entertainment UG bekannt zu geben.

Hatte ich hier darüber berichtet, dass das AG Charlottenburg der Klägerin Triple X Entertainment UG weder die Ladung zum Termin, noch meinen Antrag auf Verweisung an das AG Bielefeld zustellen konnte, weil es die Klägerin nicht gefunden hat, so wird jetzt dem Beklagten aufgegeben dem Gericht eine ladungsfähige Anschrift mitzuteilen. 


Interessanter Hinweis am Rande: Es lag ein weiters Schreiben anbei, indem Rechtsanwalt Carsten Goethe, der den Mahnbescheid beantragt hatte,  den Rückzug antritt und mitteilt, dass die Focus Gesellschaft für Forderungsmanagement mbH die Rechte vertritt und er selber den Antrag auf Durchführung des streitigen Verfahrens nicht gestellt hat.


Das eine war mir klar und das andere zu erwarten.


Denn den Antrag hatte ich gestellt.


Wobei, der Kollege hatte doch den Mahnbescheid beantragt. In wessen Auftrag und mit welchem Mandat eigentlich?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.