Kategorien
Uncategorized

Rechtsanwalt Rainer Munderloh mahnt Amateursexfilmchen mit Abenteuern von Privaten Teens ab

Freunde der
Erwachsenenunterhaltung erhalten derzeit unangenehme Post von Rechtsanwalt Rainer Munderloh im Auftrag der RGF Productions Limited.

Mir liegen mehre Abmahnungen der Kanzlei von Rechtsanwalt Rainer Munderloh vor  mit dem
Vorwurf von Rechtsverletzungen an Urheberrechten der RGF Productions Limited. Aktuell
soll die eher maue Komödie  „Private Teens 2 – Amateur Teenie
Abenteuer“
betroffen sein.

Dem
abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen den Film  „Private
Teens 2 – Amateur Teenie Abenteuer“
  der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an
Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur
Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu
haben.
Die Kanzlei Rechtsanwalt Rainer Munderloh fordert
neben der Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen
Löschung des Computerspiels  zur
Abgeltung aller Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von 780,00 € für Rechtsanwaltskosten und
Schadensersatz. Damit sei dann die Angelegenheit erledigt.
Die wichtigsten Ratschläge in Kürze:
1.)   Handeln Sie nicht überstürzt.
2.)   Bewahren Sie die Ruhe.
3.)    Zahlen Sie den geforderten Vergleichsbetrag
nicht und unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht
ohne vorherige fachanwaltliche Prüfung des Sachverhaltes.
4.)   Nutzen Sie die von der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rainer Munderloh gesetzte
Frist, sich fachanwaltlich
beraten zu lassen. Im Hinblick auf die jüngsten Entscheidungen zum
Schadenersatz bei Abmahnungen wegen Down/Upload von Pornofilmen (so AG Hamburg Urteil
vom 20.12.2013, Az. 3a C 134/13 halte ich den geltend gemachten Schadenersatz
für deutlich überhöht.
Das LG München I mit Beschluss vom 29. Mai 2013, Az. 7 O
22293/12 hat einem Pornofilm die zur Bejahung des Urheberrechtsschutzes
erforderliche Gestaltungshöhe als Ergebnis eines individuellen geistigen
Schaffens abgesprochen.
Das Amtsgericht Halle/Saale hat mit
Urteil vom 24.11.2009, Az. 95 C 3268/09, den Streitwert für das Bereitstellen
von Pornofilmen auf nur 1.200,00 € festgesetzt. Die zu erstattenden
Anwaltsgebühren belaufen sich dann auf höchstens 169,50 €.
5.)   Die von der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rainer Munderloh gesetzten
Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da andernfalls eine teure
gerichtliche Auseinandersetzung drohen kann.

Eine optimale
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger
klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit der Anwaltskanzlei Rechtsanwalt Rainer Munderloh Kontakt
aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der RGF Productions Limited.
Ich biete
Ihnen an, dass  Sie sich bei mir unverbindlich
telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit
welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax. 

Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen würden.
Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache klären.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch
:05202 / 7 31 32
,

per
Fax :05202 / 7 38 09 oder

per
email :info (at)
ra-gerth.de

in Verbindung setzen.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert