Die Kanzlei Bindhardt
& Lenz Rechtsanwälte aus
Butzbach, füher bereits unter den
Namen Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe als Abmahnkanzlei tätig, mahnt aktuell für die Bushido, bürgerlich bekannt als
Anis Mohamed Youssef Ferchichi angebliche widerrechtliche Uploads, sog.
Filesharing, an dem Musikalbum „ Sonny Black “ ab. Interessant ist, dass sich Bushido selbst nicht an das
Urheberrecht anderer hält. Das Hamburger Landgericht verurteilte Bushido
am 23.03.2010 weil er in insgesamt 13 Liedern Songfragmente der Gothic-Band Dark
Sanctuary ohne entsprechende Erlaubnis verwendet und damit deren Rechte als
Komponisten, Künstler und Inhaber der Verwertungsrechte verletzt zu haben.
& Lenz Rechtsanwälte aus
Butzbach, füher bereits unter den
Namen Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe als Abmahnkanzlei tätig, mahnt aktuell für die Bushido, bürgerlich bekannt als
Anis Mohamed Youssef Ferchichi angebliche widerrechtliche Uploads, sog.
Filesharing, an dem Musikalbum „ Sonny Black “ ab. Interessant ist, dass sich Bushido selbst nicht an das
Urheberrecht anderer hält. Das Hamburger Landgericht verurteilte Bushido
am 23.03.2010 weil er in insgesamt 13 Liedern Songfragmente der Gothic-Band Dark
Sanctuary ohne entsprechende Erlaubnis verwendet und damit deren Rechte als
Komponisten, Künstler und Inhaber der Verwertungsrechte verletzt zu haben.
Die Kanzlei Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte fordert 1.200,00 € für
die illegale Verbreitung des Musikalbums “ Sonny Black “ in
Filesharing-Netzwerken.
die illegale Verbreitung des Musikalbums “ Sonny Black “ in
Filesharing-Netzwerken.
Die Bindhardt & Lenz Rechtsanwälte machen dabei einen Schadensersatz
und einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,
in Höhe von 1.200,00 € geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen
Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt &
Lenz Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Bindhardt & Lenz
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 1.200,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige
Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis
Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.