Die Kanzlei Waldorf
Frommer mahnt aktuell für die Warner
Bros. Entertainment GmbH angebliche widerrechtliche Uploads, sog.
Filesharing, an einer Folge der US-amerikanischen Mystery-Fernsehserie „Supernatural“
ab. Die Fernsehserie „Supernatural“
nutzt den aus Akte X bekannten Mix aus thematisch selbstständigen
„Monster-of-the Week“-Folgen und der Verfolgung eines roten Fadens. Die
Handlung bezieht sich teilweise auf bekannte moderne Legenden und Mythen
verschiedenster Religionen.
Frommer mahnt aktuell für die Warner
Bros. Entertainment GmbH angebliche widerrechtliche Uploads, sog.
Filesharing, an einer Folge der US-amerikanischen Mystery-Fernsehserie „Supernatural“
ab. Die Fernsehserie „Supernatural“
nutzt den aus Akte X bekannten Mix aus thematisch selbstständigen
„Monster-of-the Week“-Folgen und der Verfolgung eines roten Fadens. Die
Handlung bezieht sich teilweise auf bekannte moderne Legenden und Mythen
verschiedenster Religionen.
Im Mittelpunkt der Serie stehen die Brüder Dean und Sam Winchester, die
ein dunkles Geheimnis verbindet: Vor 22 Jahren wurde ihre Mutter auf grausame
Weise von einem Dämon getötet. Seitdem hat es sich ihr Vater John Winchester
zur Lebensaufgabe gemacht, übernatürliche Wesen, die das Leben Unschuldiger
bedrohen, zu jagen und zu töten. Auf der Suche nach dem Mörder seiner Frau
trainierte er auch seine Söhne zu professionellen Monsterjägern.
ein dunkles Geheimnis verbindet: Vor 22 Jahren wurde ihre Mutter auf grausame
Weise von einem Dämon getötet. Seitdem hat es sich ihr Vater John Winchester
zur Lebensaufgabe gemacht, übernatürliche Wesen, die das Leben Unschuldiger
bedrohen, zu jagen und zu töten. Auf der Suche nach dem Mörder seiner Frau
trainierte er auch seine Söhne zu professionellen Monsterjägern.
Die Kanzlei Waldorf
Frommer fordert 519,50 € für
die illegale Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Serienfolge „
Supernatural – Stairway to Heaven“ in
Filesharing-Netzwerken.
Frommer fordert 519,50 € für
die illegale Verbreitung der urheberrechtlich geschützten Serienfolge „
Supernatural – Stairway to Heaven“ in
Filesharing-Netzwerken.
Die Waldorf Frommer Rechtsanwälte machen dabei einen
Schadensersatz in Höhe von 350,00 € und
einen Aufwendungsersatz, dahinter verbergen sich die Rechtsverfolgungskosten,
in Höhe von 169,50 € geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen
Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer
Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 1.090,00
€ verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige
Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis
Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.