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Wer den Ziegenbock bei „Goat Simulator“ aus Tauschbörsen heraussteuert muss mit Abmahnungen von .rka Rechtsanwälten rechnen

Mir liegen
Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei .rka
Rechtsanwälte, das Kürzel steht für
die namensgebenden Rechtsanwälte Reichelt,
Klute, Assmann
, vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem
Computerspiel „Goat Simulator“. In
diesen Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei  
rka die Verletzung der Rechte der Firma Koch Media GmbH aus Höfen in Österreich. Dem abgemahnten
Anschlussinhaber wird vorgeworfen das Computerspiel  „Goat Simulator“. der Öffentlichkeit durch die
Teilnahme an Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) entweder selbst
unberechtigt zur Verfügung gestellt oder Dritten dies über den eigenen
Anschluss ermöglich zu haben.

Der „Goat Simulator“ ist als Jux-Variante gängiger anderer  Simulatoren wie Flugsimulatoren oder auch Landwirtschaftsimulatoren
etc. zu sehen. Während man jedoch bei den bekannten Simulatoren technische
Geräte simuliert wie Traktoren, Züge, Schiffe oder Flugzeuge, wird ist bei „Goat Simulator“ ein Ziegenbock zu
bedienen. Die Aufgabe ist es dabei mit einem unverwundbaren Ziegenbock
möglichst viel Schaden anzurichten. Bei dem Spiel handelt es sich um einen
Internet-Hype,  der sich
verselbstständigt hat. Das Spiel kostet aktuell etwas über 15,00  €. Die Entwickler haben das Projekt selber
wohl nicht ganz ernst genommen, weswegen es am 1. April 2014 veröffentlicht
wurde.

Die Kanzlei  .rka  Rechtsanwälte fordert neben der Abgabe
eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung des
Computerspiels  zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von Höhe 800,00 €, Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann
die Angelegenheit erledigt.

Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei .rka 
Rechtsanwälte
:
  • Setzen Sie sich nicht selbst
    mit der .rka  Rechtsanwälte in Verbindung! Jede
    noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen Folgen führen.
  • Unterschreiben Sie die
    vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
    auch zur Zahlung der geforderten 800,00
    verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund der gravierenden
    Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
    IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der zweifelhaften
    Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
    empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
    Unterlassungserklärung.
  • Prüfen Sie, ob der
    abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
    ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
    Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
    Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für volljährige
    Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine Kenntnis
    Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar
    2014 – I ZR 169/12 – BearShare
    ). In diesem Fall haftet dieses
    Familienmitglied selbst.
  • Haben Minderjährige die
    Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
    hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
    Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
    ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR
    121/08 – „Sommer unseres Lebens
    gehurteilt, dass für
    einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN
    besteht.
  • Wenn der Verstoß nicht durch
    den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
    Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir

telefonisch
:05202 / 7 31 32
,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder

per
email :info (at)
ra-gerth.de

in Verbindung setzen.

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