Die
Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Albrecht
& Bischoff verschickt derzeit Abmahnungen wegen der widerrechtlichen
Nutzung von Fotos des Bremer Fotografen Folkert
Knieper auf eigenen Webseiten. Der Lebensmittel- und Speisefotograf Herr Dipl.-Ing. Folkert Knieper betreibt mit seiner Frau Marion Knieper das beliebte Internetportal Marions-Kochbuch.de, auf dem man mittlerweile
über 6.000 Rezepte für Gerichte mit Fotos und sonstigen Angaben findet. da die Bilder des Fotografen Folkert Knieper sich großer Beliebtheit erfreuen, werden sie auch immer wieder
Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Albrecht
& Bischoff verschickt derzeit Abmahnungen wegen der widerrechtlichen
Nutzung von Fotos des Bremer Fotografen Folkert
Knieper auf eigenen Webseiten. Der Lebensmittel- und Speisefotograf Herr Dipl.-Ing. Folkert Knieper betreibt mit seiner Frau Marion Knieper das beliebte Internetportal Marions-Kochbuch.de, auf dem man mittlerweile
über 6.000 Rezepte für Gerichte mit Fotos und sonstigen Angaben findet. da die Bilder des Fotografen Folkert Knieper sich großer Beliebtheit erfreuen, werden sie auch immer wieder
Neben
der Löschung des Fotos bzw. Vernichtung der Datei wird auch die Abgabe einer
die Wiederholungsgefahr ausschließenden Unterlassungserklärung gefordert, sowie
Auskunft und einen nach der sog. „MFM-Tabelle“ berechneten Lizenzschadenersatz wegen
der Verletzung urheberrechtlich geschützter Fotografien
der Löschung des Fotos bzw. Vernichtung der Datei wird auch die Abgabe einer
die Wiederholungsgefahr ausschließenden Unterlassungserklärung gefordert, sowie
Auskunft und einen nach der sog. „MFM-Tabelle“ berechneten Lizenzschadenersatz wegen
der Verletzung urheberrechtlich geschützter Fotografien
Selbstverständlich
sollen dann noch die Kosten der Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Albrecht & Bischoff bezahlt werden
und für die unberechtigte Nutzung ein Schadensersatz aus Lizenzanalogie.
sollen dann noch die Kosten der Beauftragung der Rechtsanwaltskanzlei Albrecht & Bischoff bezahlt werden
und für die unberechtigte Nutzung ein Schadensersatz aus Lizenzanalogie.
Das
widerrechtliche Kopieren eines Fotos von einer anderen Webseite oder aus einem
anderem Profil stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, für welche der Urheber
(Fotograf) die Rechte aus § 97 UrhG geltend machen kann und darf.
widerrechtliche Kopieren eines Fotos von einer anderen Webseite oder aus einem
anderem Profil stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, für welche der Urheber
(Fotograf) die Rechte aus § 97 UrhG geltend machen kann und darf.
Fraglich
ist bei diesen Abmahnungen, ob die sog.
„MFM-Tabelle“ oder die Honorarempfehlung
der VG Bild und Kunst zur Berechnung
des Lizenzschadensersatzes zur Anwendung kommt.
ist bei diesen Abmahnungen, ob die sog.
„MFM-Tabelle“ oder die Honorarempfehlung
der VG Bild und Kunst zur Berechnung
des Lizenzschadensersatzes zur Anwendung kommt.
Zur Unterscheidung der Anwendungsbereiche hat das AG
Düsseldorf (57 C 4889/10) entschieden: Wenn
“es sich bei dem Foto um ein Lichtbild im Sinne von § 72 UrhG und nicht
um ein Lichtbildwerk gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 5 UrhG
handelt, können bei der Bemessung des Schadens nicht die Honorarempfehlung der
VG Bild und Kunst herangezogen werden“.
Das
OLG Hamm, ich habe hier
dazu berichtet, hatte sich in dem Urteil vom 13.02.2014, Az.
22 U 98/13 mit der Anwendbarkeit der Honorarempfehlungen
der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) im Rahmen der gerichtlichen
Schätzung der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr bei einfachen, qualitativ
nicht mit professionell angefertigten Lichtbildern vergleichbaren Produktfotos
befasst.
OLG Hamm, ich habe hier
dazu berichtet, hatte sich in dem Urteil vom 13.02.2014, Az.
22 U 98/13 mit der Anwendbarkeit der Honorarempfehlungen
der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM) im Rahmen der gerichtlichen
Schätzung der angemessenen und üblichen Lizenzgebühr bei einfachen, qualitativ
nicht mit professionell angefertigten Lichtbildern vergleichbaren Produktfotos
befasst.
Diese
Punkte, aber auch die Reichweite der Unterlassungserklärung und auch die
Bedeutung der „Löschung“ und was zu einer richtigen und umfassenden Löschung notwendig
ist, bedarf einer rechtlichen Prüfung durch einen im Fotorecht
versierten Fachanwalt.
Punkte, aber auch die Reichweite der Unterlassungserklärung und auch die
Bedeutung der „Löschung“ und was zu einer richtigen und umfassenden Löschung notwendig
ist, bedarf einer rechtlichen Prüfung durch einen im Fotorecht
versierten Fachanwalt.
Abgemahnte sollten die gesetzte Frist nutzen sich fachanwaltlich beraten zu
lassen. Die Vogelstraussstrategie des Abtauchens kann dazu führen, dass weitere
Kosten durch ein Gerichtsverfahren auf die Abgemahnten zukommen können.
Ich biete Ihnen
an, dass Sie sich bei mir unverbindlich
telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit
welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
an, dass Sie sich bei mir unverbindlich
telefonisch informieren können, in welcher Form, mit welchem Risiko und mit
welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen werden kann.
Zu dem Zweck
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax.
senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten
per Email oder per Fax.
Besser und
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich ebenfalls
kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.