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Debcon liest nicht einmal die eigene Post – Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln und dann wieder rein …

Ich fasse es nicht bzw. ich konnte nicht fassen, was das Faxgerät heute ausgespuckt hat.
Ein Schreiben der Debcon, an sich ja nichts ungewöhnliches, auch der Ton nicht und das Angebot schon mal überhaupt nicht.

Aber dieses Schreiben zeigt, dass die Inkassobude nur von beamtenähnlichen Lebewesen bevölkert ist, oder Menschen, die des Lesens bzw, Nachdenkens nicht mächtig sind, lautet der letzte Teil doch:

Wir haben Ihre Mandantschaft deshalb aufzufordern, den Geldbetrag von

€ 250,00

mit schuldbefreiender Wirkung bis zum 27.10.2014 hier eingehend auf unser
Konto zu überweisen.
Ist wider Erwarten die Zahlung nicht und/oder nur teilweise möglich, setzen Sie
sich bitte umgehend nach Erhalt dieses Schreibens mit uns telefonisch in
Verbindung, um einen für beide Seiten gangbaren und für Ihre Mandantschaft
sicherlich kostengünstigen Weg zu finden.

Nach Ablauf der Frist teilen wir heute schon mit, die Forderung mit Nachdruck
gerichtlich durchsetzen. Die damit verbundenen hohen Kosten (Rechtsanwalts u.
Gerichtskosten) hat Ihre Mandantschaft ebenfalls vor dem Gesichtspunkt des
Verzuges in voller Höhe zu erstatten.

Warum das so ungewöhnlich ist?

Die Debcon hatte beim Amtsgericht Hagen am 24.10.2013 schon einen Mahnbescheid beantragt, auf den Widerspruch wurden sie dann in die Klage gezwungen. Diese hat die Debcon dann nach diesem Intermezzo mit dem Vergleichsangebot  zurückgenommen. Und auch meine Kosten auf dem KFB schon beglichen.

Mit anderen Worten, bisher hatte nicht der Mandant mit Kosten zu rechnen, sondern die Debcon hatte ebensolche.

Und nun die Drohung mit einem Mahnbescheid und einem Klageverfahren.

Und ich muss das Fax bzw. den tieferen Sinn dahinter dem Mandanten erklären.

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