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Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. verschickt wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen eines Verstoßes gegen Preisangabenverordnung auf eBay.

Der Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe
Köln e.V.
verschickt derzeit Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße  gegen die Preisangabenverordnung  auf der Internetplattform eBay. Gegenstand
der Abmahnung sind somit Verstöße gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren
Wettbewerb) weil angeblich der Grundpreis fehlt. Zu dem mögliche Verstoß gegen
§ 2 PAngV hatte ich schon
hier etwas geschrieben.

Es wird gemäß
§ 8 Abs. 1 S. 1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Beseitigung der
Wettbewerbsverstöße,  nach § 8 Abs. 1 S.
1, Abs. 3 Nr. 1, § 2 Nr. 3 UWG die Unterlassung und dies dokumentiert durch
Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.
Darüber
hinaus fordert der Verein gegen Unwesen
in Handel und Gewerbe Köln e.V.
 gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 UWG den Ersatz der
durch ihre Inanspruchnahme verursachten Kosten in Höhe von 196,35 € .
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie
nicht überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung
nicht ohne vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.
Nutzen Sie
die von dem  Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. gesetzte
Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von dem  Verein
gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
 gesetzten Fristen sollten aber unbedingt
beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung
droht.
Eine optimale
fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die
für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine
modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein
erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die
fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die Angelegenheit
kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell mit dem  Verein
gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
 Kontakt aufnehmen.

Von noch
größerer Bedeutung ist, dass abgemahnte Shopbetreiber jedenfalls vor Abgabe
einer wenn auch modifizierten Unterlassungserklärung ihren Onlineshop und/oder
ihren eBay-Account rechtssicher gestalten lassen. Nur so können mögliche
Vertragsstrafen-Ansprüche aus der Unterlassungserklärung und weitere
Abmahnungen verhindert werden.

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