Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt aktuell für die Tele München Fernseh GmbH + Co.
Produktionsgesellschaft den angeblichen
widerrechtlichen Upload, sog. Filesharing, an dem Drama aus dem Jahr 2013 „ Nymph()maniac“ (Originaltitel:
Nymphomaniac) des dänischen Regisseurs Lars von
Trier ab. Aufgrund seiner Länge wird der Film Nymph()maniac in den
meisten Ländern in zwei Teilen veröffentlicht (Teil I: Kapitel 1–5 ; Teil II:
Kapitel 6–8). Der deutsche Kinostart von Teil I war am 20. Februar 2014, Teil
II ist am 3. April desselben Jahres in die Kinos gekommen.
Produktionsgesellschaft den angeblichen
widerrechtlichen Upload, sog. Filesharing, an dem Drama aus dem Jahr 2013 „ Nymph()maniac“ (Originaltitel:
Nymphomaniac) des dänischen Regisseurs Lars von
Trier ab. Aufgrund seiner Länge wird der Film Nymph()maniac in den
meisten Ländern in zwei Teilen veröffentlicht (Teil I: Kapitel 1–5 ; Teil II:
Kapitel 6–8). Der deutsche Kinostart von Teil I war am 20. Februar 2014, Teil
II ist am 3. April desselben Jahres in die Kinos gekommen.
Genauso wird der Film auch in den Filesharing-Netzwerken angeboten;
entweder als Komplettpaket oder nur die beiden Teile einzeln.
entweder als Komplettpaket oder nur die beiden Teile einzeln.
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert neben der Löschung der
Datei und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die
Zahlung einer Summe in Höhe von 815,00
€ für die illegale Verbreitung eines Teiles des urheberrechtlich
geschützten Films „ Nymph()maniac“ in Filesharing-Netzwerken. Wurden beide Teile gleichzeitig zum Download
angeboten macht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte neben
der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung und einen Schadensersatz
in Höhe von 1.481,30 € geltend.
Datei und der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auch die
Zahlung einer Summe in Höhe von 815,00
€ für die illegale Verbreitung eines Teiles des urheberrechtlich
geschützten Films „ Nymph()maniac“ in Filesharing-Netzwerken. Wurden beide Teile gleichzeitig zum Download
angeboten macht die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte neben
der Abgabe der strafbewehrten Unterlassungserklärung und einen Schadensersatz
in Höhe von 1.481,30 € geltend.
Aber wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte:
- Setzen Sie sich nicht selbst
mit der Waldorf Frommer
Rechtsanwälte in Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu
rechtlich nachteiligen Folgen führen. - Unterschreiben Sie die
vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung des geforderten Schadensersatzes verpflichten und ein
Schuldeingeständnis abgeben. - Aufgrund der gravierenden
Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der Ermittlung der
IP-Adresse sollte die Abmahnung fachanwaltlich überprüft werden. - Trotz der zweifelhaften
Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der Downloads
empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer modifizierten
Unterlassungserklärung. - Prüfen Sie, ob der
abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen worden ist –
ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person, die Ihren
Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel, Patienten,
Mieter, Kunden, Besucher). - Der BGH hat entschieden, dass der Anschlussinhaber nicht für
volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner haftet, die ohne seine
Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (BGH, Urteil vom 8. Januar
2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In diesem Fall haftet dieses
Familienmitglied selbst. - Haben Minderjährige die
Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung der Eltern
hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene Teilnahme an
Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu keiner Zeit davon
ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot hält (BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ). - Der BGH hat mit Urteil vom 12. Mai 2010, Az.
I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens„ entschieden, dass für einen
Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend gesichertem WLAN besteht. - Wenn der Verstoß nicht durch
den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann eine deutliche
Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email, per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch
:05202 / 7 31 32 ,
per
Fax :05202 / 7 38 09 oder
per
email :info (at) ra-gerth.de
in Verbindung setzen.