Mir liegen Abmahnungen der Berliner Rechtsanwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE, hinter der
Bezeichnung steckt die Rechtsanwaltskanzlei
Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte
GbR , vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem
Computerspiel „TransOcean – The Shipping
Company“. In diesen Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE die Verletzung der
Rechte der Firma Astragon Software GmbH aus
Mönchengladbach.
Bezeichnung steckt die Rechtsanwaltskanzlei
Bockslaff & Scheffen Rechtsanwälte
GbR , vor mit dem Vorwurf der Urheberrechtsverletzungen an dem
Computerspiel „TransOcean – The Shipping
Company“. In diesen Abmahnungen moniert die Anwaltskanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE die Verletzung der
Rechte der Firma Astragon Software GmbH aus
Mönchengladbach.
Dem abgemahnten Anschlussinhaber wird vorgeworfen das
Computerspiel „TransOcean – The Shipping Company“.
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
Computerspiel „TransOcean – The Shipping Company“.
der Öffentlichkeit durch die Teilnahme an Filesharing-Netzwerken
(peer-to-peer-Netzen) entweder selbst unberechtigt zur Verfügung gestellt oder
Dritten dies über den eigenen Anschluss ermöglich zu haben.
Das Computerspiel TransOcean
– The Shipping Company ist nach Unternehmensangaben die Eintrittskarte in
die Welt gigantischer Ozeanriesen und transnationaler Transportimperien. TransOcean – The Shipping Company führt
in 55
Hochsee-Häfen auf dem ganzen Globus.
– The Shipping Company ist nach Unternehmensangaben die Eintrittskarte in
die Welt gigantischer Ozeanriesen und transnationaler Transportimperien. TransOcean – The Shipping Company führt
in 55
Hochsee-Häfen auf dem ganzen Globus.
Die NIMROD
RECHTSANWÄLTE fordern neben der
Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung
des Computerspiels zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von Höhe 850,00 € Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann die
Angelegenheit erledigt.
RECHTSANWÄLTE fordern neben der
Abgabe eine strafbewehrten Unterlassungserklärung und der sofortigen Löschung
des Computerspiels zur Abgeltung aller
Ansprüche eine pauschale Zahlung in Höhe von Höhe 850,00 € Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz. Damit sei dann die
Angelegenheit erledigt.
Die
wichtigsten Ratschläge in Kürze:
wichtigsten Ratschläge in Kürze:
1.) Handeln Sie
nicht überstürzt.
nicht überstürzt.
2.) Bewahren Sie
die Ruhe.
die Ruhe.
3.) Zahlen Sie
den geforderten Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachanwaltliche
Prüfung des Sachverhaltes.
den geforderten Vergleichsbetrag nicht und unterschreiben Sie die
vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne vorherige fachanwaltliche
Prüfung des Sachverhaltes.
4.) Nutzen Sie
die von der Anwaltskanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE gesetzte Frist, sich
fachanwaltlich beraten zu lassen.
die von der Anwaltskanzlei NIMROD
RECHTSANWÄLTE gesetzte Frist, sich
fachanwaltlich beraten zu lassen.
5.) Diese von der
Anwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE gesetzten Fristen sollten aber unbedingt
beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung
drohen kann.
Anwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE gesetzten Fristen sollten aber unbedingt
beachtet werden, da andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung
drohen kann.
Eine optimale fachanwaltliche
Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die für Ihren
speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte
Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches
Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung
werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen
können, als wenn Sie vorschnell mit der Anwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE Kontakt
aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der Astragon Software GmbH.
Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können, dass durch die für Ihren
speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung durch eine modifizierte
Unterlassungserklärung oder die überzogene Kostenforderung auf ein erträgliches
Minimum reduziert werden kann. Selbst mit den Kosten für die fachanwaltliche Beratung
werden Sie in der Regel die Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen
können, als wenn Sie vorschnell mit der Anwaltskanzlei NIMROD RECHTSANWÄLTE Kontakt
aufnehmen, denn diese vertreten nicht Ihre Interessen sondern die der Astragon Software GmbH.
Selbst wenn durch das seit dem 09.10.2013 geltende Gesetz
gegen unseriöse Geschäftspraktiken die Ausgangslage nach einer urheberrechtlichen Abmahnung
jedenfalls aus Kostensicht verbessert hat, so rate ich aufgrund der
komplexen Materie nach wie vor dazu, eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch
nehmen. Es geht nun nicht mehr vorrangig um die Höhe der jeweiligen Ansprüche,
sondern die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast rücken nach den
neuesten Urteilen des BGH (BearShare,
Morpheus
und Sommer
unseres Lebens) weit mehr in den Fokus.
gegen unseriöse Geschäftspraktiken die Ausgangslage nach einer urheberrechtlichen Abmahnung
jedenfalls aus Kostensicht verbessert hat, so rate ich aufgrund der
komplexen Materie nach wie vor dazu, eine fachanwaltliche Beratung in Anspruch
nehmen. Es geht nun nicht mehr vorrangig um die Höhe der jeweiligen Ansprüche,
sondern die Anforderungen an die sekundäre Darlegungslast rücken nach den
neuesten Urteilen des BGH (BearShare,
Morpheus
und Sommer
unseres Lebens) weit mehr in den Fokus.
Ich biete Ihnen an, dass
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Wenn Sie mir auch eine Rückrufnummer
mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
Sie sich bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in
welcher Form, mit welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem
Fall vorgegangen werden kann. Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze
Sachverhaltsschilderung mit Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Wenn Sie mir auch eine Rückrufnummer
mitteilen, rufe ich Sie auch kurzfristig zurück.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir,
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per
Post zukommen lassen würden. Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache
klären.
selbstverständlich ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab
eingescannt per Email, per Fax oder per
Post zukommen lassen würden. Dann lässt sich schon anhand der Fakten die Sache
klären.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
in Verbindung setzen.