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Die „Magische Reise nach Afrika“ führt über die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte

Die Hamburger
Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg &
Schenk Rechtsanwälte,
der bekannten Abmahnanwälte Stephan R. Schulenberg
LL.M. Eur. und Andre Schenk LL.M. Eur., in Abmahnungen für weniger
anspruchsvolle Filme und Machwerke der Pornoindustrie auch unter  ©-Law
GbR
  aktiv, mahnen angebliche
Urheberrechtsverletzungen für die KSM
GmbH,
lange Zeit Mandantin der Berliner
Kanzlei BaumgartenBrandt , ab.  Gegenstand
der aktuellen Abmahnungen ist der spanisch-US-amerikanische Abenteuerfilm,
Drama, Fantasyfilm „Magische Reise nach
Afrika ( Originaltitel:
Magic
Journey To Africa
) des spanischen Regisseurs und Drehbuchautoren Jordi Llompart aus dem Jahre 2013.

Der
Film Magische Reise nach Afrika
erzählt von einer abenteuerlichen Begegnung zwischen dem zehnjährigen  Mädchen Jana aus Barcelona und dem gleichaltrigen
Jungen Mel aus Afrika, der ihr eine wundervolle Welt eröffnet. Es ist eine
Reise auf der Jana exotischen Tieren begegnet, von rätselhaften mystischen
Geschichten erfährt und die Menschen Afrikas kennen lernt.

Die
aktuellen Abmahnungen Kanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte  unterscheiden sich nicht vom Gros der
urheberrechtlichen Abmahnungen. Auch in den Abmahnungen für die KSM GmbH der Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte
wird ein pauschaler Schadenersatzbetrag in Höhe von 950,00 € gefordert.

Aber
wie bisher gelten auch für die neuen Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte:
· Setzen
Sie sich nicht selbst mit der Kanzlei
Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte in
Verbindung! Jede noch so unbedachte Äußerung würde zu rechtlich nachteiligen
Folgen führen.
·     Unterschreiben
Sie die vorgefertigte Unterlassungserklärung auf keinen Fall, da Sie sich dann
auch zur Zahlung der geforderten 950,00
verpflichten und ein Schuldeingeständnis abgeben.
  • Aufgrund
    der gravierenden Rechtsfolgen und der technischen Fehlerbelastung der
    Ermittlung der IP-Adresse sollte die Abmahnung
    fachanwaltlich überprüft werden.
  • Trotz der
    zweifelhaften Rechtslage und der oft fehlerbehafteten Feststellung der
    Downloads empfiehlt sich in den meisten Fällen die Abgabe einer
    modifizierten Unterlassungserklärung.
  • Prüfen
    Sie, ob der abgemahnte Verstoß tatsächlich über Ihren Anschluss begangen
    worden ist – ganz gleich ob von Ihnen selbst oder einer anderen Person,
    die Ihren Anschluss benutzte (Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Enkel,
    Patienten, Mieter, Kunden, Besucher).
  • Der BGH hat entschieden, dass der
    Anschlussinhaber nicht für volljährige Familienmitglieder und Mitbewohner
    haftet, die ohne seine Kenntnis Rechtsverletzungen begehen (
    BGH, Urteil vom 8. Januar 2014 – I ZR 169/12 – BearShare). In
    diesem Fall haftet dieses Familienmitglied selbst.
  • Haben
    Minderjährige die Urheberrechtsverletzungen begangen, so hängt die Haftung
    der Eltern hierfür davon ab, ob sie ihre Kinder über die verbotene
    Teilnahme an Internettauschbörsen im Vorfeld aufgeklärt haben und zu
    keiner Zeit davon ausgehen konnten, dass ihr Kind sich nicht an das Verbot
    hält (
    BGH, Urteil vom 15.11.2012 – I ZR 74/12 – Morpheus ).
  • Der BGH
    hat mit
    Urteil vom 12. Mai 2010, Az. I ZR 121/08 – „Sommer unseres Lebens
    entschieden, dass für einen Anschlussinhaber keine Haftung bei ausreichend
    gesichertem WLAN besteht.
  • Wenn der
    Verstoß nicht durch den Anschlussinhaber selbst begangen worden ist, kann
    eine deutliche Reduzierung der Forderung erreicht werden.
Ich biete Ihnen an, dass  Sie sich
bei mir unverbindlich telefonisch informieren können, in welcher Form, mit
welchem Risiko und mit welchen Erfolgsaussichten in Ihrem Fall vorgegangen
werden kann.
Zu dem Zweck senden Sie mir bitte eine kurze Sachverhaltsschilderung mit
Ihren Kontaktdaten per Email oder per Fax.
Besser und unkomplizierter wäre es noch, wenn Sie mir, selbstverständlich
ebenfalls kostenfrei, die Abmahnung bereits vorab eingescannt per Email,  per Fax oder per Post zukommen lassen können.
Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie
sich gerne mit mir
telefonisch :05202 / 7 31 32 ,
per Fax :05202 / 7 38 09 oder
per email :info (at) ra-gerth.de

in Verbindung setzen.

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