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Selber Abmahnen macht mehr Spaß – Kanzlei Scharfenberg Hämmerling wechselt auf die „dunkle Seite der Macht“

Gerne werben die Rechtsanwälte
der Hamburg-Berliner Kanzlei Scharfenberg Hämmerling um Abgemahnte.
Jetzt wechselt die Kanzlei Scharfenberg
Hämmerling
auf die „dunkle Seite der Macht“ und verschickt vermehrt selber
Abmahnungen wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung durch unlizenzierte
Benutzung von Bildern auf der Plattform
eBay.

Damit folgt die  Kanzlei  Scharfenberg
Hämmerling
den Kanzleien Denecke von
Haxthausen Priess & Partner
und Waldorf
Frommer Rechtsanwälte
nach als
Kanzlei für Bildabmahnungen oder in der Sprache der Abmahner: Als Kanzlei zum
Schutz der Rechte an Bildern im Internet.

Dem abgemahnten eBay-Verkäufer
wird die unerlaubte Verwendung von geschütztem Bildmaterial vorgeworfen.

Wie bei
urheberrechtlichen Abmahnungen Gang und Gäbe fordert die Kanzlei Scharfenberg
Hämmerling
neben der Abgabe einer den Wiederholungsfall ausschließenden
strafbewerten Unterlassungserklärung auch noch Schadensersatz, und das gar nicht einmal so unbescheiden.
Für die unberechtigte Nutzung eines Bildes fordert die Kanzlei  Scharfenberg
Hämmerling
einen Lizenzschaden in Höhe von 1.395,00 €. Hinzu kommen Rechtsanwaltskosten in Höhe von 679,10 €, sodass sich eine
Gesamtforderung von 2.159,10 €
ergibt.
Der wichtigste Rat:
Handeln Sie nicht
überstürzt: Unterschreiben Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung nicht ohne
vorherige fachkundige Prüfung des Sachverhaltes durch einen Fachanwalt.

Nutzen Sie die
von der Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg
Hämmerling
gesetzte Frist, sich fachanwaltlich beraten zu lassen. Die von der
Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg
Hämmerling
gesetzten Fristen sollten aber unbedingt beachtet werden, da
andernfalls eine teure gerichtliche Auseinandersetzung droht.

Eine optimale fachanwaltliche Beratung wird Ihnen dagegen aufzeigen können,
dass durch die für Ihren speziellen Einzelfall passende Strategie die Belastung
durch eine modifizierte Unterlassungserklärung oder die überzogene
Kostenforderung auf ein erträgliches Minimum reduziert werden kann. Selbst mit
den Kosten für die fachanwaltliche Beratung werden Sie in der Regel die
Angelegenheit kostengünstiger klären und lösen können, als wenn Sie vorschnell
mit der Rechtsanwaltskanzlei Scharfenberg
Hämmerling
Kontakt aufnehmen.
Welches (Kosten-)Risiko gehen Sie nun bei einer
fachanwaltlichen Beratung durch mich ein?
Zunächst einmal
gehen Sie weder ein Risiko ein, noch werden Kosten fällig. Wenn Sie mir die
Abmahnung vorab per Fax oder E-Mail zu Verfügung stellen, prüfe ich dies
unverbindlich. 

Ich werde Ihnen
den für Sie passenden Vorschlag zur Lösung des Problems unterbreiten und die
damit verbundenen Kosten mitteilen. Erst wenn Sie die Kosten und die Möglichkeiten
und Risiken kennen, können Sie sich entscheiden, welchen Weg Sie einschlagen
möchten. Selbst wenn Sie sich dann gegen eine Bearbeitung durch mich
entscheiden, fallen bis dahin keine Kosten an. Damit bleibt die Kontaktaufnahme
risikolos.

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