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Kanzlei Zimmermann & Decker für Böhse Onkelz auch wegen Bootlegs tätig


Die Kanzlei
Zimmermann & Decker verschickt im Namen der Musikgruppe „Böhse Onkelz Abmahnungen für das Anbieten einer Bootleg-CD bei eBay. 



Angeboten werden die Aufnahmen  Böhse
Onkelz – Nichts ist für die Ewigkeit – Hockenheimring 20.06.2014
“ und „Böhse Onkelz Live Hockenheimring 2014“.

Hat die Kanzlei Zimmermann & Decker bisher für ihre Mandanten Stephan
Weidner, Matthias Röhr, Peter Schorowsky und Kevin Russell als Mitglieder der
Musikgruppe “Böhse Onkelz” eher Abmahnungen
wegen Marken,- Kennzeichen,- und Wettbewerbsverletzungen ausgesprochen, so wird
sie jetzt hinsichtlich des “Vertriebs von unautorisiert hergestellten
Tonträgern” tätig.

Bootleg-Abmahnungen
wurden in der Vergangenheit fast ausschließlich von der Kanzlei Sasse & Partner ausgesprochen. Abgemahnt
wird hierbei meist im Auftrag der Firmen „Master 2000, Inc.“, „Gelring
Limited“, „Pink Floyd Music Ltd,“ „Mick Leslie Jones“, „David Gilmour Music
Ltd.“ und „Iron Maiden Holdings Ltd. wegen des Vertriebs von Mittschnitten von
Live-Auftritten der Bands und Musiker 
Pink Floyd,  Foreigner, Iron
Maiden, Mötley Crüe, David Gilmour und Genesis.
Nun
sind auch die Böhsen Onkelz in den Reigen der Bootleg-fähigen Künstler und
Bands aufgestigen.
Die abgemahnten
eBay-Verkäufer werden aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung
abzugeben und die CDs zu vernichten. Zudem machen die Rechteinhaber
Schadensersatz geltend der auf der Grundlage der Vergütung berechnet wird, die
normalerweise für die Erteilung einer Nutzungserlaubnis angefallen wäre.
Die Kanzlei Zimmermann & Decker bietet den Abgemahnten im Vergleichswege an,
die Angelegenheit gegen Zahlung der Vergleichssumme in Höhe von 984,60 € beizulegen.
Wie
reagieren Sie als Betroffener auf eine solche Bootleg-Abmahnung?
Ich rate Ihnen sich bei Erhalt einer Bootleg-Abmahnung
fachanwaltlich beraten zu lassen und das Abmahnschreiben in keinem Fall zu
ignorieren. Die  beigefügte
vorformulierte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht ungeprüft unterschreiben.
Sie
sollten sich daher die Zeit nehmen, zunächst eine fachanwaltliche Beratung
einzuholen.

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